Zwenkauer Nachrichten - Amtsblatt der Stadt mit ihren Ortsteilen





Die Zwenkauer Nachrichten, Blatt der Stadt Zwenkau ist ein Blatt mit öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Zwenkau mit den Ortsteilen, das seit 1989 monatlich mit einer Auflage von 5.500 Expl. von der LINUS WITTICH Medien KG Herzberg produziert wird. Der Inhalt besteht überwiegend aus Vereinsmeldungen, kirchlichen Nachrichten, Veranstaltungshinweisen, sowie Meldungen aus dem Rathaus und öffentlichen Einrichtungen.
Steckbrief - Zwenkauer Nachrichten | Amtsblatt der Stadt mit ihren Ortsteilen
Objekt: 3118- Erscheinungsweise: monatlich
- Publikationstyp: Zeitung
- Kategorie: Anzeigenblatt
- Abo: ABO Konditionen
- Themen: Schule, Kindergärten, Volkshochschule, Senioren, Veranstaltungen, Jubiläen, Märkte, Dienstleistung, Handel, Handwerk, amtliche und nichtamtliche Nachrichten
- Haushalte: 5758
- Mediadaten: einsehen
- Verbreitungsgebiet: einsehen
- Impressum: einsehen
- Medienhaus: LINUS WITTICH Medien KG Herzberg
- Ansprechpartner für Werbung:
- Ingolf Otto, E-Mail: ingolf.otto@wittich-herzberg.de, Mobil: 0175-2605303
- Interessante Links: Ihr Link zur Homepage der Stadt Zwenkau
ePaper Archiv.
Mediadaten.
Erscheinungstermine
Erscheinungstermin: | Anzeigenschlusstermine: | Online Anzeigenschlusstermine: |
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Freitag, 19.08.2022, KW 33 |
abgelaufen | abgelaufen |
Freitag, 16.09.2022, KW 37 |
Mittwoch, 07.09.2022, 09:00 Uhr |
Mittwoch, 07.09.2022, 12:00 Uhr |
Freitag, 21.10.2022, KW 42 |
Mittwoch, 12.10.2022, 09:00 Uhr |
Mittwoch, 12.10.2022, 12:00 Uhr |
Freitag, 18.11.2022, KW 46 |
Dienstag, 08.11.2022, 09:00 Uhr |
Dienstag, 08.11.2022, 12:00 Uhr |
Freitag, 09.12.2022, KW 49 |
Dienstag, 29.11.2022, 09:00 Uhr |
Dienstag, 29.11.2022, 12:00 Uhr |
Abonnement-Preise
- Einmaliger Bezugspreis inklusive Versandkosten und Mehrwertsteuer in Deutschland: 4,50 Euro
- 1-Jahresabo bei Zustellung im Verbreitungsgebiet inklusive Versandkosten und Mehrwertsteuer: 54,00 Euro
- 1-Jahresabo bei Zustellung außerhalb des Verbreitungsgebietes inklusive Versandkosten und Mehrwertsteuer: 54,00 Euro
- Aboversand außerhalb von Deutschland: Auf Anfrage
Sonstige Mediadaten
- Haushalte: 5758
- Erscheinungsweise: monatlich
- einfach und schnell online Anzeigen schalten
- Preise für Beilagenverteilungen können Sie bei Ihrem zuständigen LINUS WITTICH Medienhaus erfahren.
Anzeigenpreise für Geschäftskunden
- Spaltenbreite in mm: 42,50
- Anzahl Spalten: 4
- Anzeigengrundpreis schwarz/weiß in € zzgl. MwSt.: 0,64 Euro/mm/Spalte
- Anzeigenortspreis schwarz/weiß in € zzgl. MwSt.: 0,54 Euro/mm/Spalte
- Anzeigengrundpreis 4c in € zzgl. MwSt.: 1,07 Euro/mm/Spalte
- Anzeigenortspreis 4c in € zzgl. MwSt.: 0,91 Euro/mm/Spalte
Anzeigenpreise für Privatkunden
- Anzeigenpreise für Privatkunden können Sie einfach durch online Anzeigenschaltung oder bei Ihrem zuständigen LINUS WITTICH Medienhaus erfahren.
Verbreitungsgebiet.
- 04442 Zwenkau
- 04442 Zwenkau Döhlen
- 04442 Zwenkau Großdalzig
- 04442 Zwenkau Kleindalzig
- 04442 Zwenkau Löbschütz
- 04442 Zwenkau Mausitz
- 04442 Zwenkau Rüssen-Kleinstorkwitz
- 04442 Zwenkau Tellschütz
Impressum
- Herausgeber:
Stadtverwaltung Zwenkau, Bürgermeister-Ahnert-Platz 1, 04442 Zwenkau
- Verlag und Druck:
LINUS WITTICH Medien KG Herzberg, An den Steinenden 10, 04916 Herzberg, Tel.: (03535) 489-0
Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Verantwortlich für den amtlichen Teil: Stadtverwaltung Zwenkau, Bürgermeister Holger Schulz, Bürgermeister-Ahnert-Platz 1, Tel.: (034203) 5090
- Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil:
Karina Ritter und Unterzeichner des Artikels, Tel.: (034203) 50928
- Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen:
LINUS WITTICH Medien KG Herzberg, vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan
www.wittich.de/agb/herzberg
- Erscheint kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet - zusätzliche Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen.
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste.
Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur der Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden.
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