Mitteilungsblatt – Amtsblatt für die Gemeinde Neuhausen/Spree

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  • Das Mitteilungsblatt für die Gemeinde Neuhausen/Spree ist ein Mitteilungsblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Neuhausen/Spree mit ihren Ortsteilen Bagenz, Drieschnitz-Kahsel, Frauendorf, Gablenz, Groß Döbbern, Groß Oßnig, Haasow, Kathlow, Klein Döbbern, Komptendorf, Koppatz, Laubsdorf, Neuhausen, Roggosen, Sergen, das seit 1993 monatlich mit einer Auflage von 2.500 Expl. von der LINUS WITTICH Medien KG Herzberg produziert wird. Der Inhalt besteht überwiegend aus Vereinsmeldungen, kirchlichen Nachrichten, Veranstaltungshinweisen, sowie Meldungen aus dem Rathaus und öffentlichen Einrichtungen.

    Steckbrief - Mitteilungsblatt – Amtsblatt für die Gemeinde Neuhausen/Spree

    Objekt: 2853

    Mediadaten.

    Termine

    Erscheinungsdatum:   Anzeigenschluss (kostenpflichtig): Redaktionsschluss:

    Samstag, 25.10.2025, KW 43

      abgelaufen abgelaufen

    Samstag, 29.11.2025, KW 48

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    Montag, 24.11.2025, 09:00 Uhr

    Dienstag, 18.11.2025, 10:00 Uhr

    Samstag, 20.12.2025, KW 51

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    Donnerstag, 11.12.2025, 09:00 Uhr

    Montag, 08.12.2025, 10:00 Uhr

    Abonnement-Preise

    • Einmaliger Bezugspreis inklusive Versandkosten und Mehrwertsteuer in Deutschland: 5,99 Euro
    • 1-Jahresabo bei Zustellung im Verbreitungsgebiet inklusive Versandkosten und Mehrwertsteuer: 54,00 Euro
    • 1-Jahresabo bei Zustellung außerhalb des Verbreitungsgebietes inklusive Versandkosten und Mehrwertsteuer: 71,88 Euro
    • Aboversand außerhalb von Deutschland: Auf Anfrage

    Sonstige Mediadaten

    Anzeigenpreise für Geschäftskunden

    • Spaltenbreite in mm: 42,50
    • Anzahl Spalten: 4
    • Anzeigengrundpreis schwarz/weiß in € zzgl. MwSt.: 1,07 Euro/mm/Spalte
    • Anzeigenortspreis schwarz/weiß in € zzgl. MwSt.: 0,91 Euro/mm/Spalte
    • Anzeigengrundpreis 4c in € zzgl. MwSt.: 1,07 Euro/mm/Spalte
    • Anzeigenortspreis 4c in € zzgl. MwSt.: 0,91 Euro/mm/Spalte

    Anzeigenpreise für Privatkunden

    Verbreitungsgebiet.

    Impressum

    Impressum
    „Amtsblatt für die Gemeinde Neuhausen/Spree“

    Amtsblatt der Gemeinde Neuhausen/Spree mit ihren Ortsteilen Bagenz, Drieschnitz-Kahsel, Frauendorf, Gablenz, Groß Oßnig, Haasow (Hažow),
    Kathlow, Klein Döbbern, Komptendorf, Koppatz, Laubsdorf, Neuhausen,
    Pücklerdorf Groß Döbbern (Pücklerowa wjas Wjelike Dobrynje), Roggosen
    und Sergen.

    - Herausgeber:
    Der Bürgermeister der Gemeinde Neuhausen/Spree,
    Amtsweg 1, 03058 Neuhausen

    - Verlag und Druck:
    LINUS WITTICH Medien KG,
    04916 Herzberg, An den Steinenden 10
    Telefon 03535 489-0
    Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

    - Verantwortlich für den amtlichen Teil:
    Der Bürgermeister der Gemeinde Neuhausen/Spree

    - Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil und Anzeigenteil/Beilagen:
    LINUS WITTICH Medien KG,
    vertreten durch den Geschäftsführer
    ppa. Andreas Barschtipan,
    www.wittich.de/agb/herzberg

    Das Amtsblatt für die Gemeinde Neuhausen/Spree erscheint nach Bedarf in einer Auflage von 2376 Stück und wird unentgeltlich frei Haus an die Bürgerinnen und Bürger aller erreichbaren Haushalte der Gemeinde Neuhausen/Spree verteilt. Außerhalb des Verbreitungsgebietes kann das Amtsblatt zum Jahresabopreis von 71,88 EUR (inklusive MwSt., Porto und Versand) oder per PDF zu einem Preis von 4,99 Euro pro Ausgabe über den Verlag unter der o. g. Anschrift bezogen werden.
    Einzelexemplare des Amtsblattes können bis zu drei Monate nach Erscheinen zum Preis von 5,99 EUR (inklusive MwSt., Porto und Versand) über den Verlag unter der o. g. Anschrift bezogen werden. Kopien der Amtsblätter sind in der Gemeinde Neuhausen/Spree, Hauptverwaltung, Amtsweg 1, 03058 Neuhausen/Spree erhältlich.

    Für nicht gelieferte Zeitungen in Folge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur der Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

    Für unverlangt in der Gemeindeverwaltung eingesandte Manuskripte und Fotos wird keine Haftung übernommen. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung und auf Vergütung für vorgenommene Veröffentlichungen.

    Wahlwerbung und/oder Anzeigen mit politischem Inhalt ist ausschließlich die jeweilige Partei/politische oder um Stimmen werbende Gruppierung/der Auftraggeber verantwortlich.