Das Amtsblatt der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach ist ein Amtsblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach, das seit 1967 wöchentlich mit einer Auflage von 6.000 Expl. von der LINUS WITTICH Medien KG Höhr-Grenzhausen produziert wird. Der Inhalt besteht überwiegend aus Vereinsmeldungen, kirchlichen Nachrichten, Veranstaltungshinweisen, sowie Meldungen aus dem Rathaus und öffentlichen Einrichtungen.
Steckbrief - Amtsblatt der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach
Die Heimat- und Bürgerzeitung „WOCHENPOST“, Amtsblatt der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach und der verbandsangehörigen Gemeinden Biebelsheim, Frei-Laubersheim, Fürfeld, Hackenheim, Neu-Bamberg, Pfaffen-Schwabenheim, Pleitersheim, Tiefenthal und Volxheim, erscheint gemäß Verwaltungsvorschrift zu § 27 Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 7, 9 ff. Durchführungsverordnung. Herausgeber, Druck und Verlag: LINUS WITTICH Medien KG, 56195 Höhr-Grenzhausen, Postf. 1451 (PLZ 56203 Rheinstr. 41). Tel.: 0 26 24 / 911-0. Fax: 0 26 24 / 911-195. Internet-Adresse: www.wittich.de, ANZEiGEN-email: anzeigen@wittich-hoehr.de, Redaktions-email: info@vgvkh.de
Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach. Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Jens Hofenbitzer, unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Ralf Wirz, unter Anschrift des Verlages.
Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Innerhalb der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach wird die Wochenpost kostenlos verteilt. Bezugspreis monatl. 1,15 € bei Ortszustellung, im Einzelversand durch den Verlag 0,70 € zzgl. Versandkosten.
Alle Manuskripte müssen grundsätzlich über die Verbandsgemeinde bis spätestens Freitag der Vorwoche, 10.00 Uhr, eingereicht werden. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernimmt der Verlag keine Haftung. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Für die Richtigkeit, der abgedruckten Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag erstellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und die z. Zt. gültige
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