Hoher Westerwald - Wochenkurier für die Verbandsgemeinde Rennerod
Der Hoher Westerwald-Wochenkurier ist ein Mitteilungsblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Rennerod, das seit 1974 wöchentlich mit einer Auflage von 7.750 Expl. von der LINUS WITTICH Medien KG Höhr-Grenzhausen produziert wird. Der Inhalt besteht überwiegend aus Vereinsmeldungen, kirchlichen Nachrichten, Veranstaltungshinweisen, sowie Meldungen aus dem Rathaus und öffentlichen Einrichtungen.
Steckbrief - Hoher Westerwald - Wochenkurier für die Verbandsgemeinde Rennerod
Wochenkurier für die Verbandsgemeinde Rennerod mit den öffentlichen und amtlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Rennerod und der zu ihr gehörenden Stadt Rennerod und den Ortsgemeinden Bretthausen, Elsoff (Westerwald), Hellenhahn-Schellenberg, Homberg, Hüblingen, Irmtraut, Liebenscheid, Neunkirchen, Neustadt/Westerwald, Niederroßbach, Nister-Möhrendorf, Oberrod, Oberroßbach, Rehe, Salzburg, Seck, Stein-Neukirch, Waigandshain, Waldmühlen, Westernohe, Willingen, Zehnhausen bei Rennerod sowie ihre Zweckverbände nach § 27 der Gemeindeordnung für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBl. S. 153 ff.- u. den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils geltenden Fassungen, erscheint wöchentlich freitags.
Verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung Rennerod, der Bürgermeister. Herausgeber, Druck und Verlag: LINUS WITTICH Medien KG, 56195 Höhr-Grenzhausen, Postfach 1451 (PLZ 56203 Rheinstraße 41). Tel.: 02624 / 911 - 0. Fax: 02624 / 911-195. Internet-Adresse: www.wittich.de
ANZEIGEN-eMail: anzeigen@wittich-hoehr.de
Redaktions-eMail: hoherwesterwald@rennerod.rlp.de
Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Jens Hofenbitzer, unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Ralf Wirz, unter Anschrift des Verlages. Innerhalb der Verbandsgemeinde Rennerod wird die Heimat- und Bürgerzeitung “Hoher Westerwald” jedem normal erreichbaren Haushalt zugestellt. Bei Einzelversand durch den Verlag 0,70 Euro zzgl. Versandkosten.
Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernimmt der Verlag keine Haftung. Artikel müssen mit Namen und Anschrift des Verfassers gekennzeichnet sein und sollten grundsätzlich über die Verbandsgemeinde eingereicht werden. Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und die z. Zt. gültigen Anzeigenpreislisten. Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
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