Neumarker Wochenblatt





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Das Neumarker Wochenblatt ist ein Mitteilungsblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Neumark mit den Ortsteilen, das seit 2018 monatlich mit einer Auflage von 1.800 Expl. von der LINUS WITTICH Medien KG Herzberg produziert wird. Der Inhalt besteht überwiegend aus Vereinsmeldungen, kirchlichen Nachrichten, Veranstaltungshinweisen, sowie Meldungen aus dem Rathaus und öffentlichen Einrichtungen.
Steckbrief - Neumarker Wochenblatt
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Objekt: 2847
- Aktuelle Ausgabe: KW 19 / 2022
- Nächste Ausgabe: KW 24 / 2022
- Erscheinungsweise: monatlich
- Publikationstyp: Zeitung
- Kategorie: Mitteilungsblatt
- Abo: ABO Konditionen
- Themen: Schule, Kindergärten, Volkshochschule, Senioren, Veranstaltungen, Jubiläen, Märkte, Dienstleistung, Handel, Handwerk, amtliche und nichtamtliche Nachrichten
- Haushalte: 1755
- Mediadaten: einsehen
- Verbreitungsgebiet: einsehen
- Impressum: einsehen
- Medienhaus: LINUS WITTICH Medien KG Herzberg
- Ansprechpartner für Werbung:
- Wolfgang Buttkus, E-Mail: wolfgang.buttkus@wittich-herzberg.de, Mobil: 0151-23425046
- Interessante Links: Ihr Link zur Homepage der Gemeinde Neumark
ePaper Archiv.
Mediadaten.
Erscheinungstermine
Erscheinungstermin: | Anzeigenschlusstermine: | Online Anzeigenschlusstermine: |
---|---|---|
Donnerstag, 16.06.2022, KW 24 |
Dienstag, 07.06.2022, 09:00 Uhr |
Dienstag, 07.06.2022, 12:00 Uhr |
Donnerstag, 21.07.2022, KW 29 |
Dienstag, 12.07.2022, 09:00 Uhr |
Dienstag, 12.07.2022, 12:00 Uhr |
Donnerstag, 18.08.2022, KW 33 |
Dienstag, 09.08.2022, 09:00 Uhr |
Dienstag, 09.08.2022, 12:00 Uhr |
Donnerstag, 15.09.2022, KW 37 |
Dienstag, 06.09.2022, 09:00 Uhr |
Dienstag, 06.09.2022, 12:00 Uhr |
Donnerstag, 20.10.2022, KW 42 |
Dienstag, 11.10.2022, 09:00 Uhr |
Dienstag, 11.10.2022, 12:00 Uhr |
Donnerstag, 17.11.2022, KW 46 |
Montag, 07.11.2022, 09:00 Uhr |
Montag, 07.11.2022, 12:00 Uhr |
Donnerstag, 08.12.2022, KW 49 |
Montag, 28.11.2022, 09:00 Uhr |
Montag, 28.11.2022, 12:00 Uhr |
Abonnement-Preise
- Einmaliger Abopreis inklusive Versandkosten und Mehrwertsteuer in Deutschland: 4,50 Euro
- 1-Jahresabo bei Zustellung im Verbreitungsgebiet inklusive Versandkosten und Mehrwertsteuer: 54,00 Euro
- 1-Jahresabo bei Zustellung außerhalb des Verbreitungsgebietes inklusive Versandkosten und Mehrwertsteuer: 54,00 Euro
- Aboversand außerhalb von Deutschland: Auf Anfrage
Sonstige Mediadaten
- Haushalte: 1755
- Erscheinungsweise: monatlich
- einfach und schnell online Anzeigen schalten
- Preise für Beilagenverteilungen können Sie bei Ihrem zuständigen LINUS WITTICH Medienhaus erfahren.
Anzeigenpreise für Geschäftskunden
- Spaltenbreite in mm: 42,50
- Anzahl Spalten: 4
- Anzeigengrundpreis schwarz/weiß in € zzgl. MwSt.: 0,46 Euro/mm/Spalte
- Anzeigenortspreis schwarz/weiß in € zzgl. MwSt.: 0,39 Euro/mm/Spalte
- Anzeigengrundpreis 4c in € zzgl. MwSt.: 0,74 Euro/mm/Spalte
- Anzeigenortspreis 4c in € zzgl. MwSt.: 0,63 Euro/mm/Spalte
Anzeigenpreise für Privatkunden
- Anzeigenpreise für Privatkunden können Sie einfach durch online Anzeigenschaltung oder bei Ihrem zuständigen LINUS WITTICH Medienhaus erfahren.
Verbreitungsgebiet.
- 08496 Neumark
- 08496 Neumark Oberneumark
- 08496 Neumark Reuth
- 08496 Neumark Schönbach
- 08496 Neumark Unterneumark
Impressum
Das Amtsblatt der Gemeinde Neumark mit den Ortsteilen erscheint monatlich.
- Herausgeber, Verlag und Druck:
LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg (Elster), An den Steinenden 10, Telefon: 03535 489-0
Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Verantwortlich für den amtlichen Teil:
Gemeinde Neumark, Markt 3, 08496 Neumark, Telefon: 037600 9410
- Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil und Anzeigenteil/Beilagen:
LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg (Elster), An den Steinenden 10
vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste.
Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.