Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Eichenzell
Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Eichenzell ist ein Mitteilungsblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen der Kommunalverwaltung, das seit 1973 wöchentlich an alle erreichbaren privaten Haushalte und Unternehmen innerhalb des jeweiligen Verbreitungsgebietes von der LINUS WITTICH Medien KG Herbstein produziert und herausgegeben wird. Der Inhalt besteht überwiegend aus kommunalen Mitteilungen und deren öffentlichen Einrichtungen, kirchlichen Nachrichten, Veranstaltungsmitteilungen sowie Vereinsmeldungen.
Steckbrief - Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Eichenzell
Themen: Amtliche Bekanntmachungen, sonstige Bekanntmachungen und Mitteilungen, Neuigkeiten aus den Kirchen und Vereinen, Verlagsmitteilungen sowie sonstige Mitteilungen, Angebote der Unternehmen
Das Amtliche Mitteilungsblatt der Gemeinde Eichenzell „Eichenzeller Nachrichten“
erscheint wöchentlich in einer Auflage von 5.390 Exemplaren. Sie werden innerhalb
des Verbreitungsgebietes kostenfrei an jeden Haushalt zugestellt.
Herausgeber: Gemeinde Eichenzell, Schlossgasse 4, 36124 Eichenzell (V.i.S.d.P),
Telefon (0 66 59) 97 90, Telefax (0 66 59) 97 99 39, E-Mail: gemeinde@eichenzell.de,
www.eichenzeller-nachrichten.de
Produktion: LINUS WITTICH Medien KG, Industriestraße 9-11, 36358 Herbstein,
Telefon (0 66 43) 96 27-0, info@wittich-herbstein.de, www.wittich.de,
Geschäftsführung: Hans-Peter Steil, Produktionsleitung: Frank Vogel, verantwortlich für den Anzeigenteil: Yasmin Hohmann. Alle erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den redaktionellen Teil: der Herausgeber. Einzelstücke außerhalb des Verbreitungsgebietes durch den Verlag zum Preis von 3,50 € (inkl. Porto und gesetzl. MwSt.). Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die zzt. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder andere durch den Verlag nicht zu verschuldender Ereignisse besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
Ansprüche auf Schadenersatz sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4c-Farben gemischt. Dabei können
Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit.
Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen.
Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Für den Inhalt in dieser Zeitung eventuell abgedruckter „Wahlwerbung und/oder Anzeigen mit politischem Inhalt ist ausschließlich die jeweilige Partei/politische oder um Stimmen werbende Gruppierung/der Auftraggeber“ verantwortlich.
Zustellung: MLH Medienlogistik Hessen GmbH & Co. KG, Frankfurter Straße 8, 36043 Fulda
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