Das Saarburger Kreisblatt ist das Amtsblatt der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell und erscheint seit 2004 wöchentlich mit einer Auflage von 16.000 Exemplaren. Es wird von der LINUS WITTICH Medien KG, Föhren, herausgegeben. Der Inhalt besteht überwiegend aus Vereinsmeldungen, kirchlichen Nachrichten, Veranstaltungshinweisen sowie Meldungen aus dem Rathaus und öffentlichen Einrichtungen.
Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Saarburg, mit den amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Saarburg und der Ortsgemeinden Ayl, Fisch, Freudenburg, Irsch, Kastel-Staadt, Kirf, Mannebach, Merzkirchen, Ockfen, Palzem, Schoden, Serrig, Taben-Rodt, Trassem und Wincheringen.
Enthält die „Kreisnachrichten Trier-Saarburg“
Herausgeber: Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg
Verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg, vertreten durch Rudolf Klein, Schlossberg 6, 54439 Saarburg.
Druck und Verlag: LINUS WITTICH Medien KG, 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Tel. 06502/9147-0 oder -240, Internet: www.wittich.de, E-Mail: info@wittich-foehren.de, Postanschrift: 54334 Schweich, Postfach 1154
Redaktion: Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg, Zimmer 18, Tel. 06581/81-118, E-mail: amtsblatt@vg-saarburg.de, Internet: http://www.vg-saarburg.de
Verantwortlich für Nachrichten und Hinweise: Rudolf Klein, Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg, 54439 Saarburg
Anzeigenannahme: Tel. 06502/9147-0 oder -240, Fax 06502/9147-250
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Martina Drolshagen, Geschäftsführerin, Föhren
Reklamation Zustellung bitte an: Tel. 06502/9147-335, -336, -713 und -716, E-Mail: abo@wittich-foehren.de
Das Amtsblatt erscheint wöchentlich, mittwochs. Einzelstücke sind zu beziehen beim Verlag zum Preis von 0,50 Euro zzgl. Versandkosten. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
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