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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Jünkerath für das Jahr 2012
vom 28.06.2012
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Vulkaneifel als Aufsichtsbehörde hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 1.972.980 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 2.261.325 €
der Jahresüberschuss /Jahresfehlbetrag auf 288.345 €
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf 1.699.080 €
die ordentlichen Auszahlungen auf 1.896.015 €
der Saldo der ordentlichen
Ein- und Auszahlungen auf - 196.935 €
die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 €
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 €
der Saldo der außerordentlichen
Ein- und Auszahlungen auf 0 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 301.100 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 699.500 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf - 398.400 €
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 769.535 €
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 174.200 €
der Saldo der Ein- und
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf + 595.335 €
§ 2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt auf
zinslose Kredite auf 0 €
verzinste Kredite auf 440.400 €
zusammen auf 440.400 €
§ 3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A auf 360 v. H.
- Grundsteuer B auf 360 v. H.
- Gewerbesteuer auf 360 v. H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
- für den ersten Hund 50,00 €
- für den zweiten Hund 150,00 €
- für jeden weiteren Hund 200,00 €.
Der erhöhte Steuersatz für Kampfhunde im Sinne des § 5 Abs. 2 der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Jünkerath vom 30.08.2011 beträgt jährlich
- für den ersten Hund 500,00 €
- für den zweiten Hund 1.000,00 €
- für jeden weiteren Hund 1.500,00 €.
§ 5
Gebühren und Beiträge
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20.06.1995 werden wie folgt festgesetzt:
Friedhof
1. Nutzungsrecht an Grabstellen
a) Reihengrab (ohne Gestaltung) 574,00 €
b) Reihengrab (mit Gestaltung) 541,00 €
c) Einzelwahlgrab (ohne Gestaltung) 688,00 €
d) Einzelwahlgrab (mit Gestaltung) 649,00 €
e) Doppelgrab (ohne Gestaltung) 1.377,00 €
f) Doppelgrab (mit Gestaltung) 1.587,00 €
g) Dreiergrab (ohne Gestaltung) 2.065,00 €
h) Dreiergrab (mit Gestaltung) 2.524,00 €
i) Kindergrab 197,00 €
j) Reihenurnengrab (ohne Gestaltung) 197,00 €
k) Reihenurnengrab (mit Gestaltung) 197,00 €
l) Urnenwiesengrab 470,00 €
m)Doppelurnengrab (ohne Gestaltung) 472,00 €
n) Doppelurnengrab (mit Gestaltung) 472,00 €
o) Urnenanonymgrab 197,00 €
2. Grabanfertigung
- a) Erwachsenengrab 450,00 €
- b) Urnenbestattung 140,00 €
- c) Kindergrab 300,00 €
3. Grabeinfassung
a) Einzelgrab 334,00 €
b) Doppelgrab 474,00 €
c) Dreiergrab 615,00 €
d) Urnengrab 183,00 €
e) Doppelurnengrab 270,00 €
4. Leichenhalle
pauschale Gebühr für die Nutzung 1 36,00 €
5. Nutzung der Kühlanlage 100,00 €
§ 6
Eigenkapital
Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011 liegt im Entwurf vor. Die Feststellung steht noch aus.
Nach dem derzeitigen Entwurfsstand stellt sich das Eigenkapital zum 01.01.2011 auf 2.797.199,54 €.
§ 7
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall nunmehr 10.000 Euro überschritten sind.
§ 8
Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
Um eine Investition von geringer finanzieller Bedeutung gemäß § 10 Absatz 3 GemHVO handelt es bei einer Investition unterhalb der Wertgrenze von 15.000 €.
Jünkerath, 28.06.2012
gez. Rainer Helfen, Ortsbürgermeister
Genehmigt gemäß § 95 IV der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in Verbindung mit Schreiben vom 22.06.2012.
Daun, 25.06.2012
Kreisverwaltung Vulkaneifel Dienstsiegel
Im Auftrage:
gez. Günter Willems
Hinweise:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde oder der Verbandsgemeindeverwaltung Obere Kyll, 54584 Jünkerath, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 09.07.2012 bis Dienstag, 17.07.2012(Wochentag, Datum) von montags bis donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr (mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen) im Rathaus, Zimmer Nr. 209, Rathausplatz 1, 54584 Jünkerath, öffentlich aus.
Jünkerath,28.06.2012
Ortsgemeinde Jünkerath
gez. Rainer Helfen, Ortsbürgermeister
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