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Sportwochenende des VFB Rotenhain/Bellingen
Unser Sportverein veranstaltet am Samstag und Sonntag, 21. und 22. Juli sein schon traditionelles Sportwochenende. In diesem Jahr findet die Veranstaltung in Rotenhain am Sportplatz statt.
Nähere Informationen demnächst an gleicher Stelle.
Anmeldung von Hunden
Die Ortsgemeinde Bellingen hat in der Sitzung am 02.12.2011 eine neue Hundesteuersatzung beschlossen.
Die Satzung kann unter www.bellingen.de oder während der Sprechstunde eingesehen werden.
Nunmehr bitten wir alle Hundehalter zu prüfen, ob die Anzahl der gemeldeten Hunde noch aktuell ist.
Sollte sich diesbezüglich nichts geändert haben, brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen.
Sollte jedoch die aktuelle Zahl der gehaltenen Hunde mit der Liste der gemeldeten Hunde nicht überein stimmen, bitten wir Sie die Anmeldung bis spätestens zum 16. Juli 2012 nachzuholen.
Dies können Sie bei der Gemeindeverwaltung oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung erledigen.
Abschließend möchte ich noch insbesondere auf die § 2 (2) und § 11 (1) der Satzung hinweisen.
§ 2 (2) Als Halter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält. Die Steuerpflicht tritt in jedem Fall ein, sobald die Pflege, Verwahrung oder Haltung auf Probe oder zum Anlernen den Zeitraum von zwei Monaten überschreitet.
§ 11 (1) Die Gemeinde kann in Abständen von mindestens einem Jahr im Gemeindegebiet Hundebestandsaufnahmen durchführen. Dabei können folgende Daten erhoben werden:
1. Name und Anschrift des Hundehalters
2. Anzahl der gehaltenen Hunde
3. Herkunft und Anschaffungstag
4. Geburtsdatum
5. Rasse
Geldbeutel
Am Dorfgemeinschaftshaus wurde ein schwarzer Geldbeutel gefunden. Der Geldbeutel kann während der Sprechstunde vom Verlierer abgeholt werden.
Straßenreinigung
Aus gegebenem Anlass möchte ich auf die Straßenreinigungspflicht hinweisen.
Die Straßenreinigungssatzung der Ortsgemeinde Bellingen kann unter www.bellingen.de im Internet abgerufen, oder aber auch während der Sprechstunde eingesehen werden.
Insgesamt wird der Reinigungspflicht sehr gut nachgekommen, was aus Sicht der Ortsgemeinde auch lobend zu erwähnen ist.
Es gibt jedoch einige, die warum auch immer, sich nicht an die Straßenreinigungspflicht gebunden fühlen.
Gemeint sind damit Grundstücke wo die Rinnen einer Rasenfläche ähneln.
Ich bitte die betreffenden Grundstückseigentümer der Straßenreinigungspflicht bis zum 11. Juli 2012 nachzukommen.
Ansonsten wird § 12 Absatz (1) der Straßenreinigungssatzung zur Anwendung kommen.
Vor dem Hintergrund eines sauberen Ortsbildes hoffe ich auf Ihr Verständnis.
Vielen Dank!
Michael Wisser, Ortsbürgermeister
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