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Reinigungs- und Kehrpflicht in der Gemeinde Hundsdorf
Liebe Mitbürger,
aus gegebenem Anlass möchte ich alle Grundstücksbesitzer in unserer Gemeinde wieder auf der Reinigungs- und Kehrpflicht hinweisen. In diesem Frühjahr wächst durch den reichhaltigen Niederschlag unsere Vegetation in den Gärten sehr üppig, aber auch das Unkraut auf unseren Gehwegen und Rinnsalen.
Bitte reinigen sie diese regelmäßig und schneiden sie ihre Hecken und Sträucher zurück, damit die Gehwege von den Fußgängern in voller Breite genutzt werden können. Sollten sich bei ihnen Pflanzbeete vor ihrem Grundstück in der Straße befinden, so reinigen und pflegen sie diese bitte für die Allgemeinheit mit. Sind die Straßen und Gehwege gepflegt, so ergibt sich für sie und ihr Grundstück ein schöneres Bild, und unsere Gemeinde sieht gepflegter aus. Auch alle Grundstücksbesitzer von unbebauten Grundstücken, auch Grundstücke, die landwirtschaftlich in der Ortslage genutzt werden, haben dafür zu sorgen, dass die Gehwege und Rinnsale von Unkraut und Sträucher freigehalten werden.
Die Grundstücke selbst sollten zweimal im Jahr gemäht werden, damit der Unkraut und Graßsamen sich nicht in die Nachbargärten sich ausbreiten kann und lassen sie ihre Grundstücke in der Ortslage nicht mit Bäumen und Sträuchern zuwachsen, denn dies wird ihnen in einigen Jahren eine erhebliche Mehrarbeit und Kosten verursachen.
Eckhard Niebisch, Ortsbürgermeister
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