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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Altenkirchen (Westerwald)

Sie sehen die Ausgabe KW 33/12 | Donnerstag, 16. August 2012

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Öffentliche Abgaben-Mahnung


Öffentliche Abgaben-Mahnung
Steuer- und Gebühren-Mahnung
Die Verbandsgemeindekasse Altenkirchen macht darauf aufmerksam, dass am 15. August 2012 folgende Abgaben (Steuer- und Gebührenverpflichtungen) fällig sind:
Grundsteuer 3. Quartal 2012
Gewerbesteuer 3. Quartal 2012
Straßenreinigungsgebühren 3. Quartal 2012
Wassergeld 3. Quartal 2012
Schmutzwassergebühren 3. Quartal 2012
Wiederk. Beitrag für Wasserversorgung 3. Quartal 2012
Wiederk. Beitrag für Schmutzwasser 3. Quartal 2012
Wiederk. Beitrag für Niederschlagswasser 3. Quartal 2012
Vergnügungssteuer für 01.07. - 30.09.2012
Die Abgaben-/Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens 20.08.2012 an die Verbandsgemeindekasse zu zahlen (dieses bedeutet, dass bis zu diesem Termin die öffentlichen Abgaben einem der Konten der Verbandsgemeindekasse gutgeschrieben sein müssen).
Nach dem 20.08.2012 werden die fällig gewesenen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahren nach dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz zwangsweise eingezogen und auf Grund der Abgabenordnung (AO) vom 16.03.1976 in der jeweils gültigen Fassung, § 240, folgender Säumniszuschlag erhoben:
für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstage ab gerechnet 1 (eins) vom Hundert des auf volle 50 EUR abgerundeten Betrags.
Ferner möchten wir darauf hinweisen, dass bei Scheckzahlungen die Zahlungs-Schonfrist gem. § 240 Abs. 3 Satz 1 der Abgabenordnung nicht gilt. Bei Verwendung des Zahlungsmittels Scheck fallen Säumniszuschläge sofort nach Ablauf des Fälligkeitstages an.
Um Ihnen die Überwachung der Zahlungstermine zu ersparen empfehlen wir Ihnen die Teilnahme am Bankeinzugsverfahren.
Wir bitten die Abgabenpflichtigen, den Zahlungstermin einzuhalten.
Verbandsgemeindekasse Altenkirchen Idelberger, Kassenverwalter




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