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Die Kreisverwaltung informiert
1. Bekanntmachung der Kreisverwaltung Germersheim: Auflösung der Erhebungsstelle des Zensus 2011.
Die bei der Kreisverwaltung Germersheim zur Durchführung des Zensus 2011 seit dem 1. November 2010 eingerichtete Erhebungsstelle wird gemäß § 3 Absatz 5 des Landesgesetzes zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 vom 28. September 2010 (GVBl. S. 269) nach Erledigung ihrer Aufgaben und im Einvernehmen mit dem Statistischen Landesamt in Bad Ems mit Wirkung vom 30. Juni 2012
aufgelöst.
Zu diesem Zeitpunkt noch anhängige Verwaltungsverfahren werden auf das Statistische Landesamt übertragen.
Germersheim, den 26.06.2012
gez.
Dr. Fritz Brechtel, Landrat
An vielen Schulen im Kreis sind Schulsanitäter aktiv
Mit dem vor wenigen Wochen neu gegründeten Schulsanitätsdienst an der Integrierten Gesamtschule in Kandel gibt es nun im DRK-Kreisverband Germersheim bereits sieben Gruppen Schulsanitäter mit zusammen über 100 Schülerinnen und Schülern an den Schulen im Kreis. Damit liegt der Landkreis Germersheim innerhalb des Landes weit vorne. "Darauf können wir stolz sein. Es ist toll, dass sich so viele junge Menschen engagieren", so DRK-Kreisvorsitzender Landrat Dr. Fritz Brechtel: "Der Schulsanitätsdienst ist ein sinnvolles und praxisorientiertes Projekt des Jugendrotkreuzes, bei dem die Schülerinnen und Schüler neben Erste-Hilfe-Maßnahmen auch Verantwortung für andere und das Gemeinwohl erlernen und ich hoffe, dass sich künftig noch mehr junge Menschen als Schulsanitäter engagieren."
Einen Schulsanitätsdienst im Landkreis haben bereits: Realschule Bellheim (eine Gruppe mit 16 Schülern), Realschule Kandel (zwei Gruppen, eine mit neun, eine mit 15 Schülern), Realschule plus und IGS Rülzheim (eine Gruppe mit 13 Schülern), Goethe-Gymnasium-Germersheim (eine Gruppe mit 15 Schülern), BBS/Wirtschaftsgymnasium Germersheim (eine Gruppe mit 16 Schülern), IGS Kandel (eine Gruppe mit 21 Schülern).
Aufgabe des Schulsanitätsdienstes ist es, in der Schule Erste Hilfe in Notfällen zu leisten und die Erstversorgung der Mitschülerinnen und Mitschüler bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu übernehmen.
Orientierungshilfe und Handlungssicherheit geben
Fortbildungen für Fachkräfte - Anmeldung bis 8. August möglich
Das Jugendamt, Netzwerk Kinderschutz, bietet mehrere Fortbildungen für die Beteiligten im Netzwerk vor dem Hintergrund des Landesgesetzes zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit an.
Ein Seminar zum Thema "Riskante Kindheit" speziell für Arzthelferinnen und Hebammen findet am Mittwoch, 29. August 2012, von 13.00 bis 18.00 Uhr im Straßenmuseum in Germersheim statt. Für pädagogische Fachkräfte in Kindertagesstätten wird das Seminar "Riskante Kindheit" am Mittwoch, 22. August 2012, von 10.00 bis 16.00 Uhr im Bürgerhaus Jockgrim, Sitzungssaal, angeboten.
Bei der Fortbildung "Riskante Kindheit" geht es um Orientierungshilfen bei der Einschätzung von Gefährdungssituationen und mehr Handlungssicherheit im Umgang mit schwierigen Situationen in Familien. Welche Möglichkeiten zur Hilfe und Unterstützung kann man den Betroffenen aufzeigen und wie kann man die Betroffenen motivieren die Hilfe auch anzunehmen.
Die 2-tägige Fortbildung "Kommunikation und Gesprächsführung in schwierigen Situationen" für pädagogische Fachkräfte in Kindertagesstätten findet am 18. September und 16. Oktober, jeweils von 10.00 bis 16.00 Uhr, im Mehrgenerationenhaus Wörth statt.
Kosten: jeweils 10 Euro (bitte vor Ort in bar bezahlen).
Weitere Informationen und Anmeldung bitte schriftlich bis zum 8. August 2012 bei der Kreisverwaltung Germersheim, Jugendamt, Netzwerk Kinderschutz, Annette Heck, 17er Straße 1, 76726 Germersheim, a.heck@kreis-germersheim.de
Solarpotentialanalyse jetzt auch über Internetseite des Kreises abrufbar
Die Ergebnisse der Solarpotentialanalyse sind nach technischer Umsetzung und Abstimmung auf die Anforderungen des Datenschutzes nun auch über die Internetseite des Landkreises Germersheim einsehbar. Bisher konnte die Auswertung der eigenen Dachflächen durch den Immobilieneigentümer nur bei der Sparkasse Germersheim - Kandel abgerufen werden.
Offen abrufbar ist auf der Internetseite des Kreises zunächst nur eine Aussage zur Eignung der eigenen Dachfläche in den Abstufungen sehr gut, gut oder bedingt geeignet. Weitergehende Informationen, die eine solide Planungsgrundlage bieten, können an dieser Stelle direkt durch den Eigentümer einer Immobilie angefordert werden.
"Die Kreisverwaltung ermöglicht dadurch jedem Hausbesitzer eine schnelle Ersteinschätzung ob das eigene Dach für die Errichtung einer Photovoltaikanlage geeignet ist und ob sich die Anforderung detaillierter Auswertungsergebnisse lohnt", so Landrat Dr. Fritz Brechtel: "Dass die Herausgabe der detaillierten Ergebnisse gesondert angefordert werden muss und nur an den Eigentümer erfolgt, ist dem Datenschutz geschuldet."
Bei der kostenlosen Anforderung erhalten die Eigentümer für jede untersuchte Dachfläche auf Anfrage Angaben zur auf dem Dach realisierbaren Anlagenleistung, dem damit voraussichtlich erzielbaren Stromertrag, sowie der damit einhergehenden CO2-Einsparung.
Ein im Internetportal integrierter Solarrechner ermöglicht bei Eingabe dieser Daten eine individuelle Berechnung der Wirtschaftlichkeit einer Anlage. Dieser berücksichtigt nicht nur die sich aus dem Anteil der nutzbaren Dachfläche, deren Ausrichtung und Neigung ergebenden Parameter. Vielmehr finden sich auch Eingabemöglichkeiten für Modulpreise, den jeweils geltenden Satz der Einspeisevergütung und den eigenen Finanzierungsrahmen.
Mit dem Ergebnis der Abfrage steht dem Eigentümer einer Immobilie somit eine fundierte Grundlage zur Beurteilung seiner Investitionsentscheidung in eine Photovoltaikanlage zur Verfügung. Über 1100 Mal wurde das Solarkataster seit Bestehen der Abrufmöglichkeit über die Sparkasse abgefragt. In fast 130 Fällen hat die Beratung seither nachweislich zum Bau und zur Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage geführt.
Abschließende Angaben zu Zahl und Leistung der infolge des Solarkatasters im letzten Jahr realisierten Anlagen werden aufgrund noch nicht vollständig vorliegender Daten allerdings erst in einigen Wochen zur Verfügung stehen.
Durch die nachweislich in Folge der Solarpotentialanalyse umgesetzten Anlagen wird derzeit eine jährliche CO2-Ersparnis von 655 Tonnen erreicht. (Als Berechnungsgrundlage wurde ein durchschnittlicher Jahresertrag pro 1 kWp von 900 kWh angenommen.)
"Positiv sind neben den ökologischen Aspekten der CO2-Einsparung und der Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Gesamtenergieproduktion auch die ökonomischen Aspekte für die Region: Neben den Immobilieneigentümern profitieren auch die lokalen Handwerksbetriebe und lokalen Banken als Finanzierungspartner davon", so Brechtel.
Die Solarpotentialanalyse ist im Internet unter www.solarkataster-germersheim.de abrufbar. Weitergehende Informationen rund um den Klimaschutz im Landkreis Germersheim sind unter www.kreis-germersheim.de/klimaschutz.html zu finden.
Eigentümer, die einer öffentlichen Darstellung der Eignungskategorie für ihr Gebäude widersprechen möchten, können den Widerspruch unter Angabe der Adresse bzw. des Flurstücks an die Kreisverwaltung. Stefan Hesse, E-Mail: spa@kreis-germersheim.de, Tel. 07274 / 53-493, gerichtet werden. Dort werden auch Fragen zur Solarpotentialanalyse bzw. zur Herausnahme einzelner Dachflächen aus der Internetdarstellung beantwortet.
Land fördert gemeinschaftliches Wohnen
Neues Programm "Förderung von Wohngruppen" - zinsgünstige Baudarlehen zur Schaffung von Mietwohnraum für neue Wohnformen
Barrierefreiheit, gemeinschaftliches Wohnen sowie Pflege- und Unterstützungsleistungen gewinnen für ältere Menschen und für Menschen mit Behinderung zunehmend an Bedeutung. Dabei hat das selbstbestimmte Wohnen für die meisten Menschen nach wie vor oberste Priorität. Mit dem neuen Programm "Förderung von Wohngruppen" fördert das Land die Schaffung von Mietwohnraum für gemeinschaftliches und generationenübergreifendes Wohnen mit zinsgünstigen Baudarlehen über die landeseigene Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Mit dem Programm soll das Wohnungsangebot für gemeinschaftliches und barrierefreies Wohnen auch in ambulant betreuten Wohngruppen erweitern werden. Gefördert wird der Bau von Mietobjekten, in denen ältere Menschen mit Pflegebedarf, volljährige Menschen mit Behinderung und pflegebedürftige volljährige Menschen mit Behinderung gemeinsam leben und in denen Unterstützungsleistungen vorhanden sind.
Investoren, die Mietwohneinheiten zur Einrichtung von Wohngruppen und Wohngemeinschaften für diesen Personenkreis schaffen und preisgünstig zur Verfügung stellen, können Fördermittel beantragen. Nicht nur der Neubau wird gefördert, auch der Ersatzneubau nach Abriss, der Ausbau, der Umbau, die Umwandlung und die Erweiterung von Wohnraum mit Individual- und Gemeinschaftswohnfläche. Investoren erhalten Baudarlehen mit einem Zinssatz in Höhe von einem Prozent in den ersten zehn Jahren. Die Mieter müssen eine bestimmte Einkommensgrenze einhalten.
Investoren können ihr Bauvorhaben direkt bei der ISB zur Einplanung anmelden. Informationen vorab erteilt die Kreisverwaltung Germersheim, Heinrich Kindler, 07274/53-290 oder E-Mail: h.kindler@kreis-germersheim.de, die ISB unter der Telefonnummer 06131/6172-1991 oder per E-Mail an wohnraum@isb.rlp.de. Ausführliche Informationen zu diesem und weiteren Programmen der Wohnraum- und Wirtschaftsförderung unter www.isb.rlp.de.
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