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Südpfalz Kurier

Sie sehen die Ausgabe KW 20/13 | Mittwoch, 15. Mai 2013

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Öffentliche Bekanntmachung


Öffentliche Bekanntmachung
Dienstleistungszentrum 67433 Neustadt a.d.W.,
Ländlicher Raum 06.05.2013
(DLR) Rheinland Konrad-Adenauer-Str. 35
Abt. Landentwicklung, Telefon: 06321/671-0
Ländliche Bodenordnung Telefax: 06321/671-1250
Unternehmensflurbereinigung Internet: www.dlr.rlp.de
Hochwasserrückhaltung
Wörth-Jockgrim
Aktenzeichen: 41631-HA1.1
Unternehmensflurbereinigung Hochwasserrückhaltung Wörth-Jockgrim
Aufbringen von Klär-, Papierschlamm sowie Bioabfall auf Grundstücken des Verfahrensgebietes
1. Das Unternehmensflurbereinigungsverfahren Hochwasserrückhaltung Wörth - Jockgrim wurde mit Beschluss des DLR Rheinpfalz vom 23.09.2005 rechtskräftig eingeleitet.
Ziel des Verfahrens ist u. a. die großzügige Zusammenfassung von Eigentums- und Pachtland entsprechend den Bestimmungen des § 44 Abs. 3 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG).
2. Nach § 4 Abs. 2 der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) vom 15.04.1992 ist u. a. das Aufbringen von Klärschlamm auf Gemüse- und Obstanbauflächen verboten. Der gesetzliche Auftrag, wonach jeder Beteiligte nach § 44 Abs. 1 FlurbG Anspruch auf Land von gleichem Wert hat, macht es erforderlich, dass auch hinsichtlich der Belastung mit Klär-, Papierschlamm sowie Bioabfall gleiche Voraussetzungen gelten.
3. Aus diesem Grunde ist es ab sofort bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes untersagt, Klär-, Papierschlamm sowie Bioabfall auf Verfahrensflurstücke aufzubringen. Diese Regelung dient dem Schutz des öffentlichen Interesses an der Verwirklichung des Verfahrenszweckes und der Erreichung der Verfahrensziele.
Evtl. Entschädigungsforderungen, die in diesem Zusammenhang von anderen Teilnehmern geltend gemacht werden, hat derjenige zu leisten, der entgegen des ausgesprochenen Verbotes Klär-, Papierschlamm sowie Bioabfall auf seine Grundstücke aufbringen lässt.
Im Auftrag
gez. Gerd Hausmann
Weitere Informationen zu dem Flurbereinigungsverfahren sind im Internet unter www.landentwicklung.rlp.de Rubrik "Bodenordnungsverfahren" zu finden.
Ansprechpartner für das Verfahren sind:
Projektleiterin, Claudia Merkel, Tel. 06321/671-1101
Sachgebietsleiter Planung und Vermessung, Roland Kuhn, Tel. 06321/671-1111
Sachgebietsleiter Verwaltung, Hans Hafner, Tel. 06321/671-1202.



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