AGB Auszug Einkauf
Allgemeine Geschäftsbedingungen Auszug Einkaufsbedingungen
WITTICH VERLAGE KG,
56203 Höhr-Grenzhausen, Rheinstraße 41 (im Folgenden LW genannt).
Stand: 01.02.2013
AGB Inhaltsübersicht:
I. Allgemeine Bedingungen für alle Geschäftsvorfälle
III. Zusätzliche Bedingungen für Beschaffungsvorgänge von LW („Einkaufs-Bedingungen")
VI. Zusätzliche Bedingungen für die E-Mail Kommunikation
I. Allgemeine Bedingungen für alle Geschäftsvorfälle
Nachfolgende Bedingungen unter Ziff. I gelten für alle Geschäftsvorfälle zwischen LW und Vertragspartnern, unabhängig von der Rechtsnatur des zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses.
1. Ausschließliche Geltung
1.1 Unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; etwaigen entgegenstehenden oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichenden Geschäftsbedingungen des Vertragspartners widersprechen wir schon heute, soweit sie von uns nicht ausdrücklich akzeptiert werden. Dies gilt auch für die Fälle wiederholter Geschäftsvorfälle oder einer laufenden Geschäftsverbindung, ohne dass es bei jedem einzelnen Leistungsaustausch eines erneuten Widerspruchs bedarf.
1.2 Der Vorrang etwaiger Individualabreden bleibt von dieser Abwehrklausel unberührt.
2. Angebote freibleibend
2.1 Alle Angebote von LW auf Abschluss eines Vertrages (gleichgültig welchen Inhalts) sind im Zweifel freibleibend. Wird von LW ein Angebot als ausdrücklich bindend bezeichnet, gilt dies – außer bei ausdrücklich abweichender Regelung - für die Dauer von 1 Woche.
2.2 Diese Regelung gilt für alle Verträge, gleichgültig ob LW Leistungserbringer oder -empfänger ist.
3. Schriftform und E-Mail-Kommunikation. Jegliche rechtsgeschäftliche Erklärung von LW sowie Änderungen oder Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst. Im Hinblick auf die E-Mail- Kommunikation verweisen wir auf unsere Zusätzlichen Geschäftsbedingungen für die E-Mail Kommunikation VI.
4. Aufrechnungsmöglichkeiten. Eine Aufrechnung oder Verrechnung des Vertragspartners gegen Forderungen von LW ist nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt
5. Gerichtsstand
5.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern ist – soweit der Vertragspartner Unternehmer, öffentlich-rechtliche Körperschaft oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen jeweils i.S.d. § 310 BGB ist – der Geschäftssitz von LW. LW ist nach seiner Wahl berechtigt, den Vertragspartner an dessen Wohnsitzgerichtsstand gerichtlich in Anspruch zu nehmen.
5.2 Unabhängig von der Rechtsnatur des Vertragspartners kann LW an seinem Geschäftssitz klagen, wenn der Wohnsitz des Vertragspartners trotz der gebotenen Nachforschungen in frei zugänglichen Quellen nicht ermittelt werden kann oder dieser seinen ständigen Aufenthalt nach Vertragsschluss außer Landes verlegt hat.
6. Haftung.
LW haftet bei von ihm oder seinem Erfüllungsgehilfen verschuldeter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftragnehmer regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung von LW ist in diesen Fällen der Höhe nach beschränkt auf 1.000 Euro. Im Übrigen haftet LW gleich aus welchen Rechtsgründen nur, soweit LW oder seinem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Soweit LW für leichte Fahrlässigkeit einzustehen hat, wird die Haftung auf solche typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt, die für LW zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. Von vorstehenden Haftungsbegrenzungen, die für vertragliche und außervertragliche Ansprüche gelten, unberührt bleibt die Haftung wegen Verzugs, für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, der Produzentenhaftung, sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder soweit die Haftung sich bezieht auf Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Soweit die Haftung von LW ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch zugunsten der Vertreter, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen.
7. Rechtswahl. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8. Salvatorische Klausel. Sollten einige Bestimmungen dieser AGB nebst den zusätzlichen Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die AGB im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung soll dann durch eine solche wirksame ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. Dies gilt auch, falls sich diese AGB als lückenhaft oder undurchführbar erweisen sollten.
III. Zusätzliche Bedingungen für Beschaffungsvorgänge von LW („Einkaufs-Bedingungen")
Die nachfolgenden Beschaffungsbedingungen gelten – zusätzlich zu Ziff. I - für alle Rechtsgeschäfte, mit denen LW Lieferungen oder Leistungen von Vertragspartnern (im Folgenden: AN) beschafft, gleichgültig welchen Inhalts und gleichgültig ob es sich um gegenständliche oder nichtkörperliche Leistungen handelt.
1. Anwendungsbereich
Vorliegende Beschaffungsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen jew. i.S.d. § 310 BGB; insoweit gelten sie jedoch ausschließlich i.S.d. Ziff.I.1.
2. Unteraufträge
Die vollständige Übertragung oder Untervergabe der bestellten Lieferungen oder Leistungen an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch LW. Diese darf von LW nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden.
3. Anzeigepflicht bei Lieferschwierigkeiten
Wenn der AN Schwierigkeiten bezüglich der rechtzeitigen Lieferung / Leistung voraussieht, muss er LW unverzüglich hierüber benachrichtigen und – soweit möglich - den neuen Liefer- /Leistungstermin angeben. Bei Zustimmung von LW zu dem benannten neuen Termin bleiben Schadensersatzansprüche von LW wegen der verspäteten Lieferung unberührt.
4. Beistellung von Material, Unterlagen, Daten durch LW
4.1 Das von LW beigestellte Material, Unterlagen, Daten oder sonstige Be- / Verarbeitungsanweisungen hat AN unverzüglich
im Rahmen seiner Erkenntnismöglichkeiten auf Mangelfreiheit, Verständlichkeit und Vollständigkeit zu untersuchen. § 377 HGB gilt insoweit entsprechend.
4.2 Die von LW beigestellten Materialien, Unterlagen, Daten etc. bleiben im Eigentum von LW. Dis gilt auch im Falle einer Verarbeitung der v.g. Sachen, die stets für LW als Hersteller erfolgt (§ 950 BGB). Der AN verwahrt die beigestellten Sachen kostenfrei für LW und gibt diese nach Vertragserfüllung oder anderweitiger Vertragsbeendigung auf Verlangen an LW heraus. Eine geplante Vernichtung seitens AN ist LW mit mind. 2-wöchiger Vorlauffrist anzuzeigen und anstelle der Vernichtung die Herausgabe anzudienen.
5. Vertragserfüllung
5.1 Der vereinbarte Liefer- / Leistungstermin ist verbindlich. Vorab- oder Teillieferungen / -leistungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von LW zulässig.
5.2 Für die Rechtzeitigkeit reiner Lieferungen kommt es auf deren Eingang an dem von LW angegebenen Zielort an.
5.3 Für die Rechtzeitigkeit von Lieferungen mit Montage und / oder Inbetriebnahme oder sonstiger Leistungen ist deren Bereitstellung am vereinbarten Zielort in abnahmefähigem Zustand maßgebend.
5.4 Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen des AN ist die im Beschaffungsvertrag, hilfsweise in der Bestellung von LW angegebene Versandanschrift. Ist eine Versandanschrift nicht angegeben und ergibt sich der Erfüllungsort auch nicht aus der Natur des Schuldverhältnisses, gilt der Sitz von LW als Erfüllungsort.
5.5 Die Vertragsgegenstände sind sach- und transportgemäß sicher zu verpacken und zu versenden. Jeder Lieferung sind Lieferscheine oder Packzettel beizufügen. In allen Schriftstücken sind die in der Bestellung geforderten Kennzeichnungen des LW anzugeben. Sofern von LW gefordert, ist vor dem Versand eine Versandanzeige zuzuleiten. LW durch schuldhafte Nichtbeachtung dieser Regelungen entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des AN.
6. Vertragsstrafe
Bei vom AN zu vertretender Verzögerung des vereinbarten Liefer- oder Leistungstermins zahlt der AN an LW eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,1% des Vertragspreises pro Arbeitstag der Verzögerung, maximal jedoch 5% des Vertragspreises. Der Vorbehalt der Vertragsstrafe kann von LW noch bis zum Ausgleich der (Schluss-) Rechnung geltend gemacht werden.
7. Preise, Zahlungsbedingungen, Skonto
7.1 Preise gelten im Zweifel frei Versandanschrift der Lieferung / Leistung.
7.2 Die Rechnung des AN muss die Bestellangaben der Bestellung vollständig wiedergeben und den rechtlichen Anforderungen genügen.
7.3 Zahlungen erfolgen binnen 14 Tagen nach Fälligkeit, mängelfreiem Waren- und Rechnungseingang.
7.4 LW ist zum Abzug von 3 % Skonto vom Bruttorechnungsbetrag berechtigt bei Zahlung binnen 2 Wochen ab Rechnungseingang und mängelfreier Lieferung/Leistung, wobei es für die Rechtzeitigkeit der Zahlung auf deren Absendung ankommt. Die Befugnis zum Skontoabzug besteht auch bei (berechtigter) Aufrechnung und nach Wegfall eines Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechts von LW.
8. Hinweispflichten des AN
8.1 Hat LW den AN über den Verwendungszweck der Lieferung oder Leistung unterrichtet oder ist dieser für AN bekannt oder aus anderen Umständen erkennbar, so ist AN verpflichtet, LW unverzüglich inrmieren, falls seine Lieferung / Leistung nicht oder nur bedingt geeignet ist, diesen Verwendungszweck zu erfüllen.
8.2 AN hat Änderungen in der Art oder der Zusammensetzung des verarbeiteten Materials oder der konstruktiven Ausführung der geschuldeten Lieferungen / Leistungen gegenüber LW (auch ungefragt) unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Änderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von LW. AN bleibt jedoch der Nachweis vorbehalten, dass die Änderungen keinen nachteiligen Einfluss auf die Erfüllung des Vertragszwecks haben.
8.3 Nachträglich (z.B. auf Grund von Produktbeobachtung) von AN erkannte sicherheits- und gewährleistungs- relevante Mängel der erbrachten Lieferung / Leistung sind LW von AN auch nach Ablauf der Sachmängelhaftungsfrist unaufgefordert anzuzeigen.
9. Sach- /Rechtsmängel
9.1 Treten an den von LW beschafften Gegenständen oder Leistungen innerhalb der ersten 6 Monate nach Gefahrübergang Mängel auf, so wird vermutet, dass der Vertragsgegenstand bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art des Vertragsgegenstands oder des Mangels nicht vereinbar. Die vorgenannte Vermutung ist für den Auftragnehmer widerlegbar.
9.2 Die Gewährleistungsfrist für Sach- oder Rechtsmängel der von LW beschafften Leistungen beträgt 36 Monate ab Gefahrübergang, soweit sich aus dem Vertrag oder aus Gesetz keine längeren Fristen ergeben.
10. Vorhaltung von Ersatzteilen
10.1 AN ist verpflichtet, auch über die Sachmängelfrist hinaus für die vertragsübliche Lebensdauer der gelieferten Produkte die Versorgung mit Ersatzteilen sicherzustellen, mindestens für die Dauer von 10 Jahren nach der letzten (baugleichen) Lieferung. Dem AN bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die 10-Jahresfrist im Einzelfall zu lang bemessen ist.
10.2 Stellt AN nach Ablauf der in Ziff. 10.1 genannten Frist die Lieferung gleicher Produkte oder Ersatzteile ein, wird er LW durch ausdrücklichen und rechtzeitigen Hinweis Gelegenheit zu einer letzten Bestellung geben.
11. Geheimhaltung
11.1 AN verpflichtet sich, nicht allgemein bekannte Informationen und Unterlagen aus dem Unternehmen von LW, die ihm durch die Geschäftsverbindung bekannt werden, geheim zu halten und ausschließlich im Rahmen der Vertragserfüllung zu verwenden. Etwaige Unterlieferanten sind entsprechend zu verpflichten.
11.2 Bei der Angabe von Referenzen gegenüber Dritten oder vergleichbaren Veröffentlichungen darf AN die Firma oder die Marken von LW nur nach ausdrücklicher Zustimmung von LW angeben.
VI. Zusätzliche Bedingungen für die E-Mail Kommunikation
1. E-Mail Kommunikation im Sinne dieser zusätzlichen Bedingungen sind folgende elektronische Nachrichten: Bei LW ein und von LW ausgehende E-Mails nebst deren Dateianlagen, automatisierte E-Mails nebst deren Dateianlagen aus Anmelde,- und Bestell,- Bewerbungs-, Kontakt-, Benachrichtigungs-, Newsletter-, und Reklamationsformularen, Content- und Datenübermittlungsanwendungen wie CMSweb, AZweb sowie sonstige automatisierte E-Mails wie z.B. „Kennwort vergessen“, „Seite weiter empfehlen“ u.ä. aus www.wittich.de und deren Subdomains an die jeweiligen Empfänger.
LW ist bemüht, die Kommunikation mit seinen Kunden und Geschäftspartnern via E-Mail so effektiv und sicher wie möglich zu gestalten. Aus diesem Grunde sind alle von LW verwendeten Systeme mit den zeitgemäßen Schutzmechanismen ausgestattet. Trotzdem kann es aus den verschiedensten Gründen zu Problemen kommen.
Im Sinne einer effektiven und möglichst sicheren Kommunikation via E-Mail bittet LW seine Kunden und Geschäftspartner aber folgendes zu beachten:
2. LW kann keine Gewähr für die Sicherheit der Kommunikation via E-Mail übernehmen. Nicht verschlüsselte E-Mail-Nachrichten können im Internet von verschiedenen Personen gelesen werden, ohne dass dies Versender und Empfänger bemerken. Die Vertraulichkeit von Informationen kann nur durch einen sicheren E-Mail-Verkehr oder mittels verschlüsselter Mails sichergestellt werden.
LW kann nicht die Identität des E-Mail-Absenders überprüfen. E-Mails werden grundsätzlich ohne eine Unterschrift versandt, so dass die Identität des Absenders vom Empfänger nicht ohne weiteres festgestellt bzw. bestätigt werden kann. Zudem ist auch ein Fälschen von Nachrichten oder Absenderdaten nicht ausgeschlossen. Dies kann aber etwa durch eine digitale Signatur erfolgen.
LW kann keine Gewähr für die richtige Übertragung des Inhalts von E-Mail-Nachrichten übernehmen. Der Empfänger einer E-Mail hat, wenn die Nachricht nicht mit einer Signatur versehen ist, keine Möglichkeit die Richtigkeit der Inhaltsübertragung zu überprüfen. Allein der Zugang einer Nachricht ist nicht gleichbedeutend damit, dass auch der versandte Inhalt vollständig und richtig übertragen worden ist. Durch verschiedenste Fehler und/ oder vorsätzliche Handlungen Dritter kann es zu Inhaltsänderungen an E-Mail-Nachrichten kommen.
LW kann keine Gewähr für den Zugang versandter E-Mails übernehmen. Ein E-Mail-Empfänger hat keinen Einfluss darauf, ob eine versandte Nachricht, die den Client des Versenders verlassen hat auch tatsächlich ankommt und tatsächlich zugestellt wird. Allein eine als fehlerfrei angezeigte Versendung bedeutet damit nicht, dass die E-Mail auch tatsächlich zugegangen ist. Dies gilt selbst dann, wenn das vom Absender verwendete Mail-Programm eine Zustellungsnachricht erhalten hat, da diese in machen Fällen nur den Zugang zum Mailserver bestätigt, nicht aber den tatsächlichen Zugang der Mail am Arbeitsplatz. Eine Nachricht kann aus verschiedensten Gründen nicht zugestellt werden. Häufige Gründe sind etwa zu große oder nicht akzeptierte Dateianhänge.
Zudem verwendet LW wegen unerwünschter E-Mail-Nachrichten (sog. SPAM) einen SPAM-Filter. LW ist bemüht diesen Filter so zu verwendet und zu pflegen, dass tatsächlich nur unerwünschte Nachrichten gelöscht werden. Die Erfahrung zeigt aber, dass eine Fehlerquote nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Es kann also passieren, dass eine ordnungsgemäß versandte E-Mail Nachricht durch den SPAM-Filter gelöscht wird und zwar ohne dass der Versender oder LW hiervon Kenntnis erlangt. Wegen der Notwendigkeit eigener Netzwerksicherheit verwendet LW Antivirensoftware, sowie Firewall Soft- und Hardware auf dem zeitgemäßen Stand der Technik. Sollten E-Mail-Nachrichten – aus welchen Gründen auch immer – mit Viren, Würmer, Trojanern oder sonstiger Schadsoftware versehen sein, werden sie im Zweifel durch diese Schutzmechanismen erkannt, gelöscht und/ oder nicht zugestellt.
3. Auf unserer Internetseite www.service.wittich.de finden Sie tagesaktuell die Richtlinien für die E-Mail-Kommunikation mit LW. Bitte beachten Sie diese Vorgaben, wenn Sie via E-Mail mit LW kommunizieren wollen.