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Wittlicher Rundschau, Samstag, 28. August 2010
Ausgabe: KW 34/10, Jahrgang: 7
Titelseite
 

16.01.2010 2/010

Öffentliche Bekanntmachung


Öffentliche Bekanntmachung

des Wahlleiters über die Einreichung von Wahlvorschlägenfür die Wahl des ersten Jugendparlaments der Stadt Wittlich

bis zum 25. April 2010

I.

Aufgrund des § 16 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in Verbindung mit § 23 der Kommunalwahlordnung (KWO) sowie den Bestimmungen der Satzung über die Einrichtung eines Jugendparlaments vom 12. Oktober 2009 und der Satzung über die Wahl eines Jugendparlaments vom 4. Januar 2010 (siehe heutige Bekanntmachung) fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die bis zum 25. April 2010 stattfindende Wahl des Jugendparlaments der Stadt Wittlich auf.

II.

Wahlberechtigt und wählbar sind

alle jugendlichen Einwohner aller Nationalitäten, die am Tage der Wahl das 14. Lebensjahr, aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnung (Stichtag ist der 25. Januar 2010) in der Stadt Wittlich gemeldet sind

Ich bitte die Wahlberechtigten unter Beachtung der nachstehenden Erläuterungen Personen für die Wahl vorzuschlagen.

III.

Wahlvorschläge kann jeder Wahlberechtigte einreichen; er kann sich auch selbst vorschlagen.

Wahlvorschläge können ebenso von Vereinen, Verbänden oder sonstigen Organisationen sowie politischen Parteien und Wählergruppen (Wahlvorschlagsträger) eingereicht werden. Der Wahlvorschlag ist mit einer Kurzbezeichnung der eingereichten Organisation zu versehen und darf höchstens 15 Kandidaten enthalten. Ferner soll ein Ansprechpartner mit Telefonverbindung für Rückfragen benannt werden. Wählbar sind nur die einzelnen Kandidaten und nicht der Wahlvorschlag (Liste) in seiner Gesamtheit. Die Summe der Stimmen für die Kandidaten einer Liste hat keinen Einfluss auf das Wahlergebnis. Entscheidend sind die Stimmen pro Kandidat.

IV.

Im Wahlvorschlag sind die Vorgeschlagenen mit Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und Tätigkeitsangabe (Schüler, Auszubildender, Student, Beruf) eindeutig zu bezeichnen. Darüber hinaus muss jeder Kandidat mit seiner Unterschrift dem Wahlvorschlag zustimmen. Unterstützungsunterschriften sind nicht erforderlich.

Die Wahlvorschläge können formlos oder auf einem Vordruck, der bei der Stadtverwaltung Wittlich angefordert oder abgeholt werden kann, eingereicht werden. Der Bewerbungsvordruck kann auch unter Fax-Nr. 06571/172910 oder e-mail: wahlen@stadt.wittlich.de angefordert werden.

Die Mitarbeiter/innen des Wahlamtes der Stadtverwaltung stehen gerne für Auskünfte und Hilfestellungen zur Verfügung. Die Telefon-Nummer lautet 06571/171144.

V.

Die vollständig ausgefüllten und von den Kandidaten unterzeichneten Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig bei der Stadtverwaltung Wittlich, Schloßstraße 11, 54516 Wittlich, eingereicht werden.

Die Einreichungsfrist läuft ab am

Montag, 15. März 2010, 18 Uhr

VI.

Es wird unter Beachtung der nachstehenden Grundsätze gewählt:

• Die Wahlberechtigten haben 15 Stimmen. Für jede Kandidatin oder für jeden Kandidaten kann nur eine Stimme abgegeben werden.

• Die Wählerinnen und die Wähler können ihre Stimme nur Bewerberinnen oder Bewerbern geben, deren Namen im Stimmzettel aufgeführt sind.

• Die Stimmen werden durch Ankreuzen oder eine andere eindeutige Kennzeichnung vergeben.

Die Wählerinnen und Wähler falten den Stimmzettel nach innen so, dass nicht erkennbar ist, wie gewählt wurde und stecken den Stimmzettel in den zuzuklebenden Stimmzettelumschlag. Ebenso unterschreiben sie den Wahlschein und stecken diesen zusammen mit dem verschlossenen Stimmzettelumschlag in den Wahlbrief. Der Wahlbrief kann bei der Stadtverwaltung eingeworfen oder abgegeben werden. Ebenso ist der Einwurf in jeden Briefkasten der Deutschen Post AG portofrei möglich.

VII.

Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.

VIII.

Über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheidet der Wahlausschuss bis zum 22. März 2010 in öffentlicher Sitzung. Die Wahl findet nicht statt, wenn weniger als 16 Kandidaten zur Wahl zugelassen werden. Ob die Wahl stattfindet und ggf. die zugelassenen Kandidaten werden spätestens am 13. April 2010 bekannt gemacht.

IX.

Sofern die Wahl stattfindet, erhalten alle Wahlberechtigten ohne Antrag die entsprechenden Briefwahlunterlagen bis zum 4. April 2010 zugesandt.

Wittlich, den 11. Januar 2010

Stadtverwaltung Wittlich

Joachim Rodenkirch

Bürgermeister als Wahlleiter



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