
WITTICH VERLAGE KG
D-56203 Höhr-Grenzhausen,
Rheinstraße 41
Allgemeine Geschäftsbedingungen Gesamtausgabe für WITTICH VERLAGE KG,
56203 Höhr-Grenzhausen, Rheinstraße 41 (im Folgenden LW genannt).
Stand: 01.02.2013
AGB Inhaltsübersicht:
I. Allgemeine Bedingungen für alle Geschäftsvorfälle
II. Zusätzliche Bedingungen für Vertragsleistungen von LW (insbesondere Verlags- und Druckleistungen)
III. Zusätzliche Bedingungen für Beschaffungsvorgänge von LW („Einkaufs-Bedingungen")
V. Zusätzliche Geschäftsbedingungen für LINUS WITTICH ePaperABO (kurz: ePaperABO)
IV. Zusätzliche Bedingungen für Redaktionelle Veröffentlichungen
VI. Zusätzliche Bedingungen für die E-Mail Kommunikation
VII. Besondere Bedingungen für den Online-Shop: wittich.de/LWshop
I. Allgemeine Bedingungen für alle Geschäftsvorfälle
Nachfolgende Bedingungen unter Ziff. I gelten für alle Geschäftsvorfälle zwischen LW und Vertragspartnern, unabhängig von der Rechtsnatur des zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses.
1. Ausschließliche Geltung
1.1 Unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; etwaigen entgegenstehenden oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichenden Geschäftsbedingungen des Vertragspartners widersprechen wir schon heute, soweit sie von uns nicht ausdrücklich akzeptiert werden. Dies gilt auch für die Fälle wiederholter Geschäftsvorfälle oder einer laufenden Geschäftsverbindung, ohne dass es bei jedem einzelnen Leistungsaustausch eines erneuten Widerspruchs bedarf.
1.2 Der Vorrang etwaiger Individualabreden bleibt von dieser Abwehrklausel unberührt.
2. Angebote freibleibend
2.1 Alle Angebote von LW auf Abschluss eines Vertrages (gleichgültig welchen Inhalts) sind im Zweifel freibleibend. Wird von LW ein Angebot als ausdrücklich bindend bezeichnet, gilt dies – außer bei ausdrücklich abweichender Regelung - für die Dauer von 1 Woche.
2.2 Diese Regelung gilt für alle Verträge, gleichgültig ob LW Leistungserbringer oder -empfänger ist.
3. Schriftform und E-Mail-Kommunikation. Jegliche rechtsgeschäftliche Erklärung von LW sowie Änderungen oder Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst. Im Hinblick auf die E-Mail- Kommunikation verweisen wir auf unsere Zusätzlichen Geschäftsbedingungen für die E-Mail Kommunikation VI.
4. Aufrechnungsmöglichkeiten. Eine Aufrechnung oder Verrechnung des Vertragspartners gegen Forderungen von LW ist nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt
5. Gerichtsstand
5.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern ist – soweit der Vertragspartner Unternehmer, öffentlich-rechtliche Körperschaft oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen jeweils i.S.d. § 310 BGB ist – der Geschäftssitz von LW. LW ist nach seiner Wahl berechtigt, den Vertragspartner an dessen Wohnsitzgerichtsstand gerichtlich in Anspruch zu nehmen.
5.2 Unabhängig von der Rechtsnatur des Vertragspartners kann LW an seinem Geschäftssitz klagen, wenn der Wohnsitz des Vertragspartners trotz der gebotenen Nachforschungen in frei zugänglichen Quellen nicht ermittelt werden kann oder dieser seinen ständigen Aufenthalt nach Vertragsschluss außer Landes verlegt hat.
6. Haftung.
LW haftet bei von ihm oder seinem Erfüllungsgehilfen verschuldeter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftragnehmer regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung von LW ist in diesen Fällen der Höhe nach beschränkt auf 1.000 Euro. Im Übrigen haftet LW gleich aus welchen Rechtsgründen nur, soweit LW oder seinem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Soweit LW für leichte Fahrlässigkeit einzustehen hat, wird die Haftung auf solche typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt, die für LW zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. Von vorstehenden Haftungsbegrenzungen, die für vertragliche und außervertragliche Ansprüche gelten, unberührt bleibt die Haftung wegen Verzugs, für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, der Produzentenhaftung, sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder soweit die Haftung sich bezieht auf Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Soweit die Haftung von LW ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch zugunsten der Vertreter, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen.
7. Rechtswahl. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8. Salvatorische Klausel. Sollten einige Bestimmungen dieser AGB nebst den zusätzlichen Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die AGB im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung soll dann durch eine solche wirksame ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. Dies gilt auch, falls sich diese AGB als lückenhaft oder undurchführbar erweisen sollten.
II. Zusätzliche Bedingungen für Vertragsleistungen von LW (insbesondere Verlags- und Druckleistungen)
Nachfolgende Bestimmungen gelten zusätzlich zu Ziff. I für alle Aufträge an LW, die auf Leistungen des Verlages aller Art gerichtet sind, insbes. Veröffentlichung von redaktionellen Beiträgen, Anzeigen, Beilagen oder sonstige Publikationen in oder im Zusammenhang mit dem Verlagsprogramm oder Verteilleistungen. Der Auftraggeber der Vertragsleistungen wird nachfolgend als AG bezeichnet.
1. Definitionen
1.1 AG (=Auftraggeber) ist der Kunde von LW, der LW mit der Ausführung von Vertragsleistungen beauftragt.
1.2 Vertragsleistungen sind
1.2.1 Verlagsleistungen sind Publikationen von Texten und Anzeigen in gedruckten Produkten sowie Texte, Anzeigen, Werbebanner, Branchenbucheinträge, Verlinkungen, Download- und sonstige Informationsangebote im Internet und die Publikations- und Beilagenverteilung.
1.2.2 Druckleistungen sind gedruckte Publikationen oder sonstige Druckwerke (Druckleistungen);
1.2.3 Anzeigenauftrag ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen, Werbebanner und Branchenbucheinträge eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift oder im Internet zum Zwecke der Verbreitung;
1.2.4 Sonstige Leistungen, die LW im Auftrag oder im Interesse eines Auftraggebers erbringt.
2. Preise
2.1 Sofern sich aus dem Vertrag oder der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes ergibt, gelten die Vergütungssätze für alle Vertragsleistungen aus unseren Preislisten (ggf. unterschiedliche je nach Vertragsleistung). Maßgeblich sind stets die bei Vertragsabschluss gültigen aktuellen Preislisten, die wir auf Wunsch jederzeit zur Verfügung stellen. Bei wiederholten Abrufen von Verlagsleistungen gilt – außer bei ausdrücklicher abweichender Vereinbarung – der zum jeweiligen Abrufzeitpunkt aktuelle Tarif.
2.2 Für die Vergütung von Vertragsleistungen, die in den Preislisten nicht enthalten sind, gilt im Zweifel § 632 BGB.
2.3 LW behält sich vor, für Anzeigen in Sonderbeilagen, Kollektiven, PR-Beilagen, Sonderseiten, Kombinationen und Internetangeboten im Rahmen billigen Ermessens (§ 315 BGB) besondere Preise festzulegen, soweit die Parteien dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen haben.
2.4 Haben die Parteien keine besonderen Größen oder Gestaltungsformen für Anzeigen festgelegt, so wird die tatsächliche, im Streitfall die nach Art der Anzeige verkehrsübliche Abdruckhöhe für die Preisberechnung zugrunde gelegt.
2.5 Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die LW nicht zu vertreten hat, so hat der AG unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass an LW zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich von LW beruht.
2.6. LW behält sich das Recht vor, für befristete Aufträge, die mit dem AG zu Festpreisen vereinbart sind, die Preise nach Auftragablauf und einer folgenden Fortsetzung im Rahmen der allgemeinen Preisanpassung, ebenfalls anzupassen.
3. Leistungszeit
3.1 Soweit sich aus Vertrag oder Auftragsbestätigung kein bestimmtes oder bestimmbares Leistungsdatum (z.B. Erscheinungsdatum oder -ausgabe für die Anzeige oder Beilage) ergibt, ist LW berechtigt, die Leistungszeit nach billigem Ermessen festzulegen, wobei im Rahmen der Möglichkeiten der innerbetrieblichen Disposition die erkennbaren Interessen des Kunden bzgl. eines bestimmten Leistungszeitpunktes zu berücksichtigen sind.
3.2 Mit der zu publizierenden Verlagsleistung in der dem Vertragsabschluss nächstfolgenden Ausgabe kann nur gerechnet werden, wenn die vom Auftraggeber erforderlichen Mitwirkungshandlungen (z.B. Anzeigentext, soweit erforderlich Druck- und Verteilvorlagen etc) zu den von LW vorgegebenen Schlussterminen (Redaktions-, Anzeigen-, Druckdaten-, Beilagenannahmeschluss) vorliegen. Die jeweiligen Schlusstermine gibt LW auf Anfrage bekannt.
3.3 Anzeigen sind spätestens zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln. Ausdrücklich vereinbarte abweichende Abruffristen bleiben unberührt.
4. Positionierung von Publikationen
4.1 Der Auftraggeber hat – außer bei ausdrücklicher Vereinbarung – keinen Anspruch auf eine bestimmte Platzierung seiner Publikation innerhalb des Publikationsmediums. Diese legt LW nach billigem Ermessen selbst fest. Erkennbare Interessen des AG werden im Rahmen des Möglichen berücksichtigt.
4.2 Auftragswünsche für Anzeigen und Fremdbeilagen, die nach Wunsch des AG ausschließlich in bestimmten Nummern, Ausgaben oder an bestimmten Positionen des Publikationsmediums erscheinen sollen, müssen bei LW spätestens zu dem für diese Leistung erforderlichen Schlusstermin vorliegen, damit LW prüfen und auf Wunsch des AG diesem mitteilen kann, ob der Wunsch noch realisierbar ist oder nicht. Ziff.II.3.2 gilt entsprechend.
5. Publikationsvorbehalt
5.1 LW behält sich vor, Publikations-, Beilagen- oder Verteilaufträge (auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses) wegen des Inhalts, der Herkunft oder der Gestaltung nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen zwingendes Recht verstößt oder deren Veröffentlichung für LW objektiv unzumutbar ist.
5.2 Bei einem Abschluss über mehrere Publikationen, zu denen die Inhalte jeweils nachgereicht werden, kann LW die Publikation einzelner Anzeigen, Beilagen oder sonst. Beiträge oder die Verteilung fremd gefertigter Publikationen wegen objektiv berechtigter Bedenken gegen Text oder die sonstige Darbietung der Vorlage nach o.g. Maßstab ablehnen, ohne dass hierdurch grundsätzlich der Gesamtvertrag berührt wird. Beiden Parteien bleibt der Nachweis vorbehalten, dass das Festhalten am Vertrag im Falle einer Teilablehnung für mindestens eine Partei nicht mehr zumutbar ist.
5.3 LW wird im Falle einer beabsichtigten (Teil- oder Voll-) Ablehnung einer Publikationsvorgabe den AG unverzüglich nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang in Kenntnis setzen und ihm Gelegenheit geben, die mitgeteilten Hinderungsgründe zu beseitigen. Für die Leistungszeit geänderter Vorlagen des AG gilt Ziff. 3.2 entsprechend.
6. Publikationsqualität bei Vorlagen des Auftraggebers (AG)
Für die Qualität der Verlagsleistungen, soweit sie von der Beschaffenheit der vom AG beizustellenden Vorlagen abhängt, ist der AG verantwortlich. LW haftet in diesen Fällen nur für eigene Ausführungsmängel bei der Umsetzung der Kunden-Vorlagen sowie für eine schuldhafte Verletzung der Hinweispflicht gegenüber dem AG, wenn die Mängel der Vorlagen für LW vor Verarbeitung erkennbar sind.
7. Rückgabe von Vorlagen des Auftraggebers (AG)
Druck- oder sonstige Vorlagen des AG werden von LW nur auf besondere Aufforderung, die mit Zusendung der Vorlage in Textform erklärt werden muss, an den AG zurückgegeben. Sollte der AG zu einem späteren Zeitpunkt um Rückgabe bitten und die Vorlage noch nicht vernichtet sein, wird sie ebenfalls an AG zurückgegeben.
Sollte eine Aufbewahrungspflicht vereinbart sein, so endet diese – außer bei ausdrücklicher abweichender Bestimmung - drei Monate nach Vertragserfüllung seitens LW.
8. Haftung des Auftraggebers (AG) für Vorgaben oder Vorlagen
8.1 Der AG trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die gewünschte Vertragsleistung zur Verfügung gestellten Unterlagen oder Daten (z.B. Text- und Bildmaterial). LW ist nicht verpflichtet, Vertragsleistungen, soweit sie auf Vorgaben des AG beruhen, daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden.
8.2 Der AG stellt LW von etwaigen berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die diesem aus der Ausführung des Auftrages gegen LW erwachsen. Der AG verpflichtet sich ferner, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung oder eines Widerrufs, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Publikation beziehen, zu tragen.
8.3 Eine (Mit-)Verantwortung von LW für die Verletzung der Rechte Dritter durch den Inhalt von Vorlagen des AG kommt nur dann in Betracht, wenn diese für LW auch ohne Prüfung bis zur Verarbeitung offenkundig waren.
8.4 Für Fehler aus fernmündlicher, -schriftlicher oder elektronischer Übermittlung übernimmt LW keine Haftung, soweit sie nicht nachweislich von LW zu vertreten sind. Dies gilt ebenfalls für die Vorlage von undeutlich geschriebenen Texten.
8.5 Sind etwaige Mängel der Publikationsvorlagen für LW bei Eingang nicht erkennbar, sondern werden diese erst später deutlich, so hat der AG bei ungenügender Publikation insoweit keine Ansprüche. Für fehlerhafte Wiederholungsanzeigen infolge unerkennbar fehlerhafter Vorgaben besteht jeweils kein Sachmangelanspruch, soweit der AG nicht vor dem maßgeblichen Schlusstermin für die Folgepublikation auf den Mangel hinweist.
9. Korrekturabzüge
Korrekturabzüge werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung von LW geliefert. Der AG trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der von ihm zurückgesandten Korrekturen des Probeabzuges. LW berücksichtigt alle technisch möglichen Korrekturen, die ihm innerhalb der bei Übersendung des Probeabzugs genannten Frist mitgeteilt werden. In allen übrigen Punkten gilt der Korrekturabzug als genehmigt. Gleiches gilt, wenn der Abzug vom AG nicht zurückgeschickt oder in gleichwertiger Weise gegenüber LW erforderliche Korrekturen mitgeteilt werden. Diese Erklärungsfiktion gilt nur dann nicht, wenn LW sichere Anhaltspunkte dafür hat, dass der Korrekturabzug vom AG nicht zur Kenntnis genommen werden konnte.
10. Haftung von LW für Sachmängel und Pflichtverletzungen
10.1 Der AG hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Publikation zunächst nur Anspruch auf Nacherfüllung in Gestalt eines korrekten Nachdrucks der Publikation bzw. eines erneuten Beifügens der Beilage. Dies gilt jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Publikation beeinträchtigt wurde.
10.2 Lässt LW die ihm hierfür gesetzte angemessene Frist schuldhaft verstreichen oder ist die Ersatzpublikation erneut aus einem von LW zu vertretenden Grund mangelhaft, beschränkt sich das Recht des AG auf Herabsetzung der Vergütung (bei vollständiger Zweckverfehlung bis auf Null) oder auf Rücktritt.
10.3 Der AG kann abweichend von Satz 1 nicht zunächst auf eine Ersatzpublikation verwiesen werden, wenn die Publikation den ihr beigelegten oder aus den Umständen erkennbaren Zweck mit einer späteren Ersatzveröffentlichung nicht mehr erreichen kann.
10.4 .Soweit der AG Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist, sind Sach- oder Rechtsmängel an der von LW erbrachten Leistung vom AG unverzüglich, spätestens aber binnen 1 Woche ab Erkennbarkeit für den AG gegenüber LW anzuzeigen. Im Übrigen gelten die Vorschriften des § 377 HGB zur Untersuchungs- und Rügepflicht entsprechend.
11. Auflagenstärke
Falls vertraglich nicht ausdrücklich vereinbart, sagt LW keine Mindestauflagenstärke des jeweils zugrunde liegenden Publikationsorgans zu. Schwankungen der Auflagenstärke sind insbesondere kein Grund für eine Minderung oder Erhöhung der Vergütungssätze. § 313 BGB bleibt jedoch unberührt.
12. Zahlungsbedingungen
12.1 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung wird jede Forderung 2 Wochen nach Zugang der Rechnung beim AG und Ausführung der abgerechneten Leistung fällig. Der Zugang wird widerlegbar 2 Werktage nach Absendung vermutet.
12.2 Bei Aufträgen über die wiederholte oder mehrfache Veröffentlichung von Anzeigen o.a. Publikationen hat LW Anspruch auf Abschlagszahlungen über die bis dahin ausgeführten Leistungen.
12.3 Skontoabzüge oder Rabatte sind grundsätzlich unzulässig, soweit nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart.
12.4 Bei Zahlungsverzug werden Zinsen sowie die objektiv erforderlichen Einziehungskosten berechnet. LW kann die weitere Vertragserfüllung bis zur Zahlung fälliger Beträge zurückstellen und zusätzlich für noch nicht ausgeführte Leistungsteile vom AG angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen.
12.5 Sofern LW die fällige Zahlung durch das SEPA Lastschriftverfahren vollzieht, stimmt der AG einer Verkürzung der Ankündigungsfrist unter 14 Tagen (Pre-Notification) zu.
13. Chiffreanzeigen
Bei Chiffreanzeigen wendet LW für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Zuschriften die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet.
14. Aufträge von Werbemittlern oder Werbeagenturen
Ist der AG ein Werbemittler oder eine Werbeagentur (oder gleichwertig), verpflichtet er sich, sich in seinen Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbetreibenden an die Preisliste von LW zu halten. Die von LW gewährte Mittlervergütung darf an die Endkunden weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Die volle Provision wird nur bei kompletter Auftragsabwicklung (reprofähige Vorlagen etc.) vergütet. Anzeigen o.a. Publikationen, die zu ermäßigten Preisen disponiert werden, werden nicht provisioniert.
15. Beilegungs- und Verteiltoleranz für Beilagen
Die Beilegungs- und Verteiltoleranz für Beilagen, die vom AG im Zuge eines Verteilauftrages zur Verteilung überlassen werden, beträgt 3%. Der AG ist verpflichtet, Reklamationen innerhalb von 14 Tagen nach Verteilung LW mitzuteilen. Die Beweislast für eine mangelhafte Verteilung liegt bei dem AG.
III. Zusätzliche Bedingungen für Beschaffungsvorgänge von LW („Einkaufs-Bedingungen")
Die nachfolgenden Beschaffungsbedingungen gelten – zusätzlich zu Ziff. I - für alle Rechtsgeschäfte, mit denen LW Lieferungen oder Leistungen von Vertragspartnern (im Folgenden: AN) beschafft, gleichgültig welchen Inhalts und gleichgültig ob es sich um gegenständliche oder nichtkörperliche Leistungen handelt.
1. Anwendungsbereich
Vorliegende Beschaffungsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen jew. i.S.d. § 310 BGB; insoweit gelten sie jedoch ausschließlich i.S.d. Ziff.I.1.
2. Unteraufträge
Die vollständige Übertragung oder Untervergabe der bestellten Lieferungen oder Leistungen an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch LW. Diese darf von LW nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden.
3. Anzeigepflicht bei Lieferschwierigkeiten
Wenn der AN Schwierigkeiten bezüglich der rechtzeitigen Lieferung / Leistung voraussieht, muss er LW unverzüglich hierüber benachrichtigen und – soweit möglich - den neuen Liefer- /Leistungstermin angeben. Bei Zustimmung von LW zu dem benannten neuen Termin bleiben Schadensersatzansprüche von LW wegen der verspäteten Lieferung unberührt.
4. Beistellung von Material, Unterlagen, Daten durch LW
4.1 Das von LW beigestellte Material, Unterlagen, Daten oder sonstige Be- / Verarbeitungsanweisungen hat AN unverzüglich
im Rahmen seiner Erkenntnismöglichkeiten auf Mangelfreiheit, Verständlichkeit und Vollständigkeit zu untersuchen. § 377 HGB gilt insoweit entsprechend.
4.2 Die von LW beigestellten Materialien, Unterlagen, Daten etc. bleiben im Eigentum von LW. Dis gilt auch im Falle einer Verarbeitung der v.g. Sachen, die stets für LW als Hersteller erfolgt (§ 950 BGB). Der AN verwahrt die beigestellten Sachen kostenfrei für LW und gibt diese nach Vertragserfüllung oder anderweitiger Vertragsbeendigung auf Verlangen an LW heraus. Eine geplante Vernichtung seitens AN ist LW mit mind. 2-wöchiger Vorlauffrist anzuzeigen und anstelle der Vernichtung die Herausgabe anzudienen.
5. Vertragserfüllung
5.1 Der vereinbarte Liefer- / Leistungstermin ist verbindlich. Vorab- oder Teillieferungen / -leistungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von LW zulässig.
5.2 Für die Rechtzeitigkeit reiner Lieferungen kommt es auf deren Eingang an dem von LW angegebenen Zielort an.
5.3 Für die Rechtzeitigkeit von Lieferungen mit Montage und / oder Inbetriebnahme oder sonstiger Leistungen ist deren Bereitstellung am vereinbarten Zielort in abnahmefähigem Zustand maßgebend.
5.4 Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen des AN ist die im Beschaffungsvertrag, hilfsweise in der Bestellung von LW angegebene Versandanschrift. Ist eine Versandanschrift nicht angegeben und ergibt sich der Erfüllungsort auch nicht aus der Natur des Schuldverhältnisses, gilt der Sitz von LW als Erfüllungsort.
5.5 Die Vertragsgegenstände sind sach- und transportgemäß sicher zu verpacken und zu versenden. Jeder Lieferung sind Lieferscheine oder Packzettel beizufügen. In allen Schriftstücken sind die in der Bestellung geforderten Kennzeichnungen des LW anzugeben. Sofern von LW gefordert, ist vor dem Versand eine Versandanzeige zuzuleiten. LW durch schuldhafte Nichtbeachtung dieser Regelungen entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des AN.
6. Vertragsstrafe
Bei vom AN zu vertretender Verzögerung des vereinbarten Liefer- oder Leistungstermins zahlt der AN an LW eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,1% des Vertragspreises pro Arbeitstag der Verzögerung, maximal jedoch 5% des Vertragspreises. Der Vorbehalt der Vertragsstrafe kann von LW noch bis zum Ausgleich der (Schluss-) Rechnung geltend gemacht werden.
7. Preise, Zahlungsbedingungen, Skonto
7.1 Preise gelten im Zweifel frei Versandanschrift der Lieferung / Leistung.
7.2 Die Rechnung des AN muss die Bestellangaben der Bestellung vollständig wiedergeben und den rechtlichen Anforderungen genügen.
7.3 Zahlungen erfolgen binnen 14 Tagen nach Fälligkeit, mängelfreiem Waren- und Rechnungseingang.
7.4 LW ist zum Abzug von 3 % Skonto vom Bruttorechnungsbetrag berechtigt bei Zahlung binnen 2 Wochen ab Rechnungseingang und mängelfreier Lieferung/Leistung, wobei es für die Rechtzeitigkeit der Zahlung auf deren Absendung ankommt. Die Befugnis zum Skontoabzug besteht auch bei (berechtigter) Aufrechnung und nach Wegfall eines Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechts von LW.
8. Hinweispflichten des AN
8.1 Hat LW den AN über den Verwendungszweck der Lieferung oder Leistung unterrichtet oder ist dieser für AN bekannt oder aus anderen Umständen erkennbar, so ist AN verpflichtet, LW unverzüglich inrmieren, falls seine Lieferung / Leistung nicht oder nur bedingt geeignet ist, diesen Verwendungszweck zu erfüllen.
8.2 AN hat Änderungen in der Art oder der Zusammensetzung des verarbeiteten Materials oder der konstruktiven Ausführung der geschuldeten Lieferungen / Leistungen gegenüber LW (auch ungefragt) unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Änderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von LW. AN bleibt jedoch der Nachweis vorbehalten, dass die Änderungen keinen nachteiligen Einfluss auf die Erfüllung des Vertragszwecks haben.
8.3 Nachträglich (z.B. auf Grund von Produktbeobachtung) von AN erkannte sicherheits- und gewährleistungs- relevante Mängel der erbrachten Lieferung / Leistung sind LW von AN auch nach Ablauf der Sachmängelhaftungsfrist unaufgefordert anzuzeigen.
9. Sach- /Rechtsmängel
9.1 Treten an den von LW beschafften Gegenständen oder Leistungen innerhalb der ersten 6 Monate nach Gefahrübergang Mängel auf, so wird vermutet, dass der Vertragsgegenstand bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art des Vertragsgegenstands oder des Mangels nicht vereinbar. Die vorgenannte Vermutung ist für den Auftragnehmer widerlegbar.
9.2 Die Gewährleistungsfrist für Sach- oder Rechtsmängel der von LW beschafften Leistungen beträgt 36 Monate ab Gefahrübergang, soweit sich aus dem Vertrag oder aus Gesetz keine längeren Fristen ergeben.
10. Vorhaltung von Ersatzteilen
10.1 AN ist verpflichtet, auch über die Sachmängelfrist hinaus für die vertragsübliche Lebensdauer der gelieferten Produkte die Versorgung mit Ersatzteilen sicherzustellen, mindestens für die Dauer von 10 Jahren nach der letzten (baugleichen) Lieferung. Dem AN bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die 10-Jahresfrist im Einzelfall zu lang bemessen ist.
10.2 Stellt AN nach Ablauf der in Ziff. 10.1 genannten Frist die Lieferung gleicher Produkte oder Ersatzteile ein, wird er LW durch ausdrücklichen und rechtzeitigen Hinweis Gelegenheit zu einer letzten Bestellung geben.
11. Geheimhaltung
11.1 AN verpflichtet sich, nicht allgemein bekannte Informationen und Unterlagen aus dem Unternehmen von LW, die ihm durch die Geschäftsverbindung bekannt werden, geheim zu halten und ausschließlich im Rahmen der Vertragserfüllung zu verwenden. Etwaige Unterlieferanten sind entsprechend zu verpflichten.
11.2 Bei der Angabe von Referenzen gegenüber Dritten oder vergleichbaren Veröffentlichungen darf AN die Firma oder die Marken von LW nur nach ausdrücklicher Zustimmung von LW angeben.
V. Zusätzliche Geschäftsbedingungen für LINUS WITTICH ePaperABO (kurz: ePaperABO)
1. Beschreibung des Dienstes und dessen Nutzung
ePaperABO ist ein kostenpflichtiger Dienst seitens LW, der über das Internet auf www.wittich.de Servicerubrik mit persönlichem Loginzugang genutzt werden kann. Der virtuelle Zugriff auf die gedruckte Zeitung erfolgt über das Internet mit einer Standardsoftware (Internet-Browser). ePaperABO ist eine Produktfamilienbezeichnung, hinter der sich einzelne ePaperABO Titel definieren. Jeder ePaperABO Titel muss einzeln bestellt werden. Die Nutzung von ePaperABO ist nicht an den Erwerb eines Print-Abos gebunden. Es wird die jeweils aktuelle Ausgabe eines jeden bestellten ePaperABO Titels zum Lesen zur Verfügung gestellt. Zur Archivierung können ePaperABO Titel im Rahmen dieser AGB als PDF auf den Rechner des Abonnenten heruntergeladen und archiviert werden.
Sämtliche Rechte für alle Beiträge, soweit von dem Übermittler redaktioneller Beiträge nicht anders angegeben oder durch das Urheberrecht geschützt, liegen bei LW.
Nachdrucke oder Downloads von LW Publikationen zu Zwecken der weiteren Verwertung bedürfen im Voraus der schriftlichern Genehmigung durch LW. Stimmt LW zu, sind diese stets mit dem Urhebervermerk und den Quellangaben zu versehen.
2. Anmeldung und Nutzungsvertrag
Mit der Anmeldung für ein ePaperABO und der gesonderten Auftragsbestätigung entsteht ein Nutzungsvertrag mit einem Verlagsunternehmen der Verlag + Druck LINUS WITTICH Gruppe. Die Anmeldung erfolgt durch die Übersendung des ausgefüllten Anmeldeformulars über www.wittich.de. Anschließend erhält der Abonnent eine Auftragsbestätigung per E-Mail mit einem Benutzernamen und einem Kennwort, mit denen er zusammen Zugang zu dem ePaperABO Dienst erlangt. Bei Verlust der Zugangsdaten kann der Abonnent via Loginmaske auf www.wittich.de seine Zugangsdaten anfordern, die ihm via E-Mail zugesandt werden.
3. Preise und Zahlung
Es gelten stets die aktuellen ePaperABO Preise für jeweils 1 Jahr inkl. 19% MwSt, welche bei Anmeldung und Abonnementverlängerung im Voraus bekanntgegeben werden. Zudem können die aktuellen Preise stets unter www.wittich.de/mediadaten eingesehen werden. Die Zahlung erfolgt durch Bankeinzug für 1 Jahr im Voraus. Sofern LW die fällige Zahlung durch das SEPA Lastschriftverfahren vollzieht, stimmt der AG einer Verkürzung der Ankündigungsfrist unter 14 Tagen (Pre-Notification) zu.
4. Haftung
LW ist stets bemüht, den Zugang zum ePaperABO 24 Stunden täglich und an 7 Tagen pro Woche zur Verfügung zu stellen. Bei Nichterscheinen der bestellten ePaperABO Ausgabe oder Leitungsstörungen im Internet infolge höherer Gewalt oder Störung des Arbeitsfriedens, besteht kein Anspruch auf Leistung, Schadensersatz oder Minderung des Bezugspreises. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungszeiten, systemimmanenten Störungen des Internet bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt sind möglich. Es wird keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Online-Verbindung übernommen. Ansprüche auf Entschädigung bei einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall können nicht geltend gemacht werden. Sonstige Schäden können nur bei grober Fahrlässigkeit, vorsätzlich begangenen Pflichtverletzungen oder einer schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten und nur in Höhe des gezahlten ePaperABO geltend gemacht werden. Ansprüche auf Ersatz eines Vermögensschadens sind von vorneherein ausgeschlossen.
5. Links
Für Veröffentlichungen im Internet auf den Seiten von LW, auf den Seiten Dritter, auf denen Internetinhalte von LW verlinkt sind und insbesondere bei ePaperABO gilt:
Das Angebot enthält zu externen Webseiten Dritter Verweise („Links“), welche einzelne Angaben des Beitrags belegen oder diese durch zusätzliche Informationen ergänzen sollen, vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14.10.2010, Aktenzeichen I ZR 191/08. LW hat auf den Inhalt externer Webseiten Dritter keinen Einfluss und kann für diese fremden Inhalte keine Gewähr übernehmen. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung für LW nicht erkennbar. Falls Ihnen Rechtsverletzungen auffallen sollten, bitten wie Sie um entsprechenden Hinweise und werden derartige Links umgehend entfernen.
6. Datenschutz
Der Benutzername in Verbindung mit Ihrem Kennwort dient als Legitimation für das ePaperABO. Bewahren Sie Ihr Kennwort daher gut auf und geben Sie dieses nicht an Dritte weiter. Personenbezogene Daten, die von LW sowie der von LW beauftragten Partnerfirmen im Rahmen der Anmeldung sowie zur Durchführung der Online-Serviceleistungen erhoben werden, werden nicht an Dritte weitergegeben und nur genutzt, wenn der Benutzer eingewilligt hat oder eine Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.
7. Laufzeit und Kündigung
Das ePaperABO ist unbefristet und wird mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten abgeschlossen. Es besteht folgendes Widerrufsrecht:
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
WITTICH VERLAGE KG
Geschäftsbereich WITTICHonline
Rheinstraße 41
56203 Höhr-Grenzhausen
E-Mail: service@wittich-hoehr.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
Nach der Mindestlaufzeit verlängert sich das ePaperABO stets jährlich um weitere 12 Monate, wenn nicht 14 Tage vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Kündigungen aus wichtigem Grund bleiben hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund seitens des Abonnenten besteht bei Tod, seitens LW bei Aufgabe des ePaperABO Titels. Kündigungen können via Internet www.wittich.de mit den Login Zugangsdaten unter meinWITTICH hier: Rubrik mein ePaperABO oder via E-Mail an abo@linuswittich.de erfolgen. LW behält sich vor, jeden Nutzungsvertrag einseitig zu kündigen oder zusätzliche Nutzungsentgelte zu erheben, wenn ein Missbrauch der Zugangsdaten - etwa durch Weiterleitung an Dritte - durch den Abonnenten erfolgt.
7. Änderungen der AGB
Über Änderungen der vorliegenden AGB wird der ePaperABO Abonnent auf der Internetseite www.wittich.de und nach dem Login unter den persönlichen Seiten von meinWITTICH informiert. Widerspricht der Abonnent den Änderungen nicht innerhalb von 4 Wochen ab Bekanntgabe ausdrücklich, so erklärt er sich durch Schweigen mit den Änderungen einverstanden.
IV. Zusätzliche Bedingungen für Redaktionelle Veröffentlichungen
1. Für alle im Zusammenhang mit der Erfassung, Übertragung und Veröffentlichung von redaktionellen Veröffentlichungen i.S.d. AGB stehenden Geschäftsbeziehungen, gelten jeweils die AGB der rechtlich selbstständigen Vertragpartner. Diese sind stets auf jeder Internetseite unten im Footer verlinkt.
2. Begriffsdefinitionen: „Redaktionelle Veröffentlichungen“ im Sinne dieser Bedingung sind Veröffentlichungen von redaktionellen Inhalten wie u.a. Texte, Bilder, Videos, Zeichnungen, Tabellen, Dateien, Veranstaltungshinweise sowie Kommentare in Foren, im nachfolgenden Artikel genannt, die keine Werbung sind. „LW- Publikationen“ sind von LW gedruckte und/oder im Internet publizierte Presseprodukte, die dem jeweiligen Presserecht unterliegen, in dessen Zuständigkeitsbereich die LW-Publikationen veröffentlicht werden. „Bezahlte Veröffentlichung“ im Sinne des Presserechts sind Anzeigen, für die die gesonderte LW AGB II. gilt. „Einsender“ ist der Verfasser eines Artikels, den er an LW übermittelt. Die „Allgemeine LW-Redaktionsrichtlinie“ beinhaltet Normen, an die sich ein Verfasser und Einsender eines Artikels zur Einhaltung von Gesetzen und Normen sowie der Berufsethik der Presse halten muss. „CMSweb“ ist das Onlineredaktionssystem zur Erfassung und digitalen Versendung von redaktionellen Inhalten an LW. Soweit im Impressum einer jeden LW- Publikation, oder der Allgemeinen LW-Redaktionsrichtlinie oder einzelvertraglich nichts Anderslautendes oder Ergänzendes im Voraus vereinbart ist, gelten für verlangt oder unverlangt eingesandte sowie digital übermittelte Artikel, was folgt:
3. Allgemeine Redaktionsrichtlinie:
2.1. Der Verfasser von Artikel erfasst diesen gemäß den nachstehenden publizistischen Grundsätzen, die er hiermit anerkennt und beachtet. Eine Nichtbeachtung oder Nichtanerkennung dieser Grundsätze kann zur Nichtveröffentlichung durch LW oder dem Ausschluss des Verfassers für eine weitere Zusammenarbeit mit LW führen. Zu den publizistischen Grundsätzen gehören:
2.1.1. Artikel sind pressegerecht in neutralem Stil (d.h. nicht in der Ich- oder Wir-Form sondern in der 3. Person) abzufassen.
2.1.2. Artikelüberschriften müssen die Vereins- oder Institutionsnennung beinhalten, für die der Artikel verfasst wurde.
2.1.3. Vor der Versendung an LW sind die Artikel auf die neue deutsche Rechtschreibung, Interpunktion und Grammatik zu überprüfen.
2.1.4. Vorgegebene Mengenbeschränkungen in Form von Zeichen oder Bildern sind strikt einzuhalten. Eine Umgehung, z.B. durch zusätzliche Versendungen jeder Art, ist nicht gestattet.
2.1.5. Politische Parteien und Wählergruppen können in Form einer Sachdarstellung über eigene politische Ziele, Aktionen und Veranstaltungen informieren.
2.1.6. Abwertende Äußerungen über Handlungsweisen, Vorstellungen und Entscheidungen politischer Parteien oder Wählergruppen sowie Angriffe bzw. abwertende Äußerungen zu Personen bzw. Amts- und Mandatsträgern, Diffamierungen oder Beleidigungen dürfen in den Artikeln nicht enthalten sein.
2.1.7. Die verfassten Artikel sind im Schwerpunkt auf lokale, ortsbezogene Themen zu beschränken.
2.1.8. Zur Veröffentlichung von Artikel in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden.
2.1.9. Bei der Beschaffung von personenbezogenen Daten, Nachrichten, Informationsmaterial und Bildern dürfen keine unlauteren Methoden angewandt werden.
2.1.10. Der Verfasser achtet das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen, den Jugendschutz und den Datenschutz. Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.
2.2. Leserbriefe werden nicht veröffentlicht.
2.3. LW wird grundsätzlich das Recht eingeräumt, vom Verfasser verfasste Artikel auf Einhaltung dieser AGB zu prüfen und bei Feststellung von Verstößen, Änderungen oder Kürzungen vorzunehmen bzw. die Inhalte komplett zu löschen.
4. Nutzungsrechte für LW: Wenn der Einsender Artikel zur Veröffentlichung an LW übermittelt, gewährt der Einsender LW das unentgeltliche, zeitlich und örtlich unbegrenzte und nicht ausschließliche Recht, diese Artikel ganz oder teilweise zu nutzen, zu vervielfältigen, anzupassen, zu veröffentlichen, zu übersetzen, zu modifizieren, zu bearbeiten, zu verbreiten, aufzuführen, darzustellen, zu archivieren sowie die Artikel in andere Werke und/oder Medien zu übernehmen und Dritten das einfache Nutzungsrecht an diesen Artikel einzuräumen. Vorgenanntes gilt auch dann, wenn der Einsender nur ausgewählte Publikationen zur Veröffentlichung bestimmt hat oder die LW-CMSweb-Publikationsauswahl nur bestimmte Publikationen zur Veröffentlichung anbietet. LW behält sich vor, ohne Rückfrage und Ankündigung, eingesandte Artikel nicht zu veröffentlichen sowie Einsender von der Benutzung einzelner CMSweb-Bereiche oder dem gesamten LW-Veröffentlichungsangebot auszuschließen. Sämtliche Rechte für alle redaktionellen Artikel liegen bei LW, soweit von dem Einsender nicht anders schriftlich bei der Einsendung angegeben oder diese durch das Urheberrecht geschützt sind.
5. Verantwortung des Einsenders: Der Einsender ist verantwortlich dafür, dass die von ihm publizierten Inhalte richtig und rechtlich nicht zu beanstanden sind. Insoweit versichert der Einsender insbesondere, dass er entweder Urheber der Artikel ist oder über die entsprechenden Rechte verfügt, die Artikel zu veröffentlichen und LW die vorstehend aufgeführten Nutzungsrechte einzuräumen. Sofern die Artikel (z.B. Fotos, Videos etc.) Personen abbilden, versichert der Einsender, dass die abgebildete/n Person/en, sofern nötig, mit der Veröffentlichung einverstanden ist/sind. Es ist dem Einsender untersagt, geschäftliche Werbung jeder Art, zu der auch gewerbliche Veranstaltungshinweise gehören, und das Recht verletzende Inhalte, insbesondere radikale, pornographische, rassistische, beleidigende, verleumderische sowie ruf- oder geschäftsschädigende Inhalte, in Bereiche der Artikel aufzunehmen. Das gilt auch für evtl. Verweise auf Inhalte externer Websites. Der Einsender verpflichtet sich, vor der Einbindung entsprechender Verweise die Zielseiten auf evtl. rechtswidrige Inhalte zu überprüfen. Bei Verstößen behält sich LW vor, rechtliche Schritte gegen den Einsender und die Löschung der jeweiligen Artikel zu veranlassen. Artikel müssen mit Namen und Anschrift des Verfassers gekennzeichnet sein. Gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch dafür umfänglich verantwortlich ist.
6. Haftung des Einsenders: Sofern der Einsender Artikel an LW übermittelt oder in den einsendergenerierten Bereich des CMSweb-Angebotes einstellt, verpflichtet er sich, LW sowie dessen Datenlieferanten von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese aufgrund dieser Artikel gegen LW oder dessen Datenlieferanten geltend machen und zwar unabhängig vom Rechtsgrund her (einschließlich Ansprüchen nach dem Urhebergesetz sowie wegen einer Verletzung von Persönlichkeitsrechten). Die Freistellung erfolgt einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Mit der Einverständniserklärung des Einsenders mit diesen AGB erklärt er sich ebenfalls mit der vorstehenden Freistellungserklärung einverstanden.
7. Haftung seitens LW: Die allgemeinen LW-Haftungsbedingungen sind unter I. Punkt 6 dieser Bedingungen formuliert. Gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist und nicht die Meinung von LW. Schadensersatzansprüche Dritter gegen LW hieraus sind ausgeschlossen. LW übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Inhalte den Erwartungen des Nutzers entsprechen oder er mit den Artikeln ein bestimmtes, von ihm verfolgtes Ziel erreicht. Ferner, dass das Veröffentlichungsangebot im Internet zu bestimmten Zeiten zur Verfügung steht, insbesondere keine Gewähr im Falle von Störungen, Unterbrechungen oder einem etwaigen Ausfall des Internetangebotes oder dafür, dass die vom Nutzer eingegebenen Daten dauerhaft gespeichert und permanent abrufbar sind. Bei Nichtbelieferung oder Veröffentlichung von LW- Publikationen gleich welcher Art, ohne Verschulden von LW oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen LW.
8. Für Veröffentlichungen im Internet auf den Seiten von LW oder auf den Seiten Dritter, auf denen Internetinhalte von LW verlinkt sind, gilt: Das Angebot enthält zu externen Webseiten Dritter Verweise („Links“), welche einzelne Angaben des Beitrags belegen oder diese durch zusätzliche Informationen ergänzen sollen, vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14.10.2010, Aktenzeichen I ZR 191/08. LW hat auf den Inhalt externer Webseiten Dritter keinen Einfluss und kann für diese fremden Inhalte keine Gewähr übernehmen. Falls Ihnen Rechtsverletzungen auffallen sollten, bitten wie Sie um entsprechenden Hinweise und werden derartige Links umgehend entfernen.
LW weist ausdrücklich darauf hin, dass der gesamte LW-Internetauftritt von verschiedenen Suchmaschinen intensiv ausgewertet wird und die Inhalte dort auch gelistet werden. Das schließt die Leser-Kommentare automatisch ein, so dass diese, auch über ePaperABO hinaus, im Internet jederzeit recherchierbar sind.
9. Nutzung Dritter: Nachdrucke, Downloads, Speicherung und Vervielfältigung jeder Art von LW-Publikationen oder Auszügen hiervon zu Zwecken der weiteren Verwertung, bedürfen im Voraus der schriftlichen Genehmigung durch LW, die Speicherung auch in elektronischen Systemen ist für Dritte unzulässig. LW und die Datenlieferanten für die LW-Publikationen behalten sich an den Publikationen inklusive Layout, Software und deren Inhalten sämtliche Urheber- und alle sonstigen Schutzrechte vor. Die Verwendung der Inhalte des LW-Angebotes wird den Nutzern nur für eigene persönliche Zwecke gestattet. Die Weitergabe von Inhalten an Dritte (auch auszugsweise) ist ohne die Zustimmung von LW nicht gestattet. Es ist untersagt, die zum Internetauftritt gehörenden Webseiten oder deren Inhalte mittels eines Hyperlinks in einem Teilfenster (Frame) einzubinden und/oder darzustellen. Es ist weiterhin untersagt, Daten aus dem Internetauftritt mittels technischer Hilfsmittel zu kopieren. Es ist untersagt, Copyright/Urheberrechtshinweise und/oder Markenbezeichnungen und/oder sonstige Angaben in den Inhalten zu verändern und/oder zu beseitigen. Jede Nutzung der Inhalte für gewerbliche Zwecke ist untersagt, soweit LW nicht im Einzelfall schriftlich zugestimmt hat. LW behält sich vor, das Angebot insgesamt oder Teile davon jederzeit zu beenden oder einzuschränken. Auf keinen Fall sollten Nutzer veröffentlichte Aussagen als Grundlage von Entscheidungen, insbesondere Anlageentscheidungen heranziehen. LW steht für solche Inhalte nicht ein.
VI. Zusätzliche Bedingungen für die E-Mail Kommunikation
1. E-Mail Kommunikation im Sinne dieser zusätzlichen Bedingungen sind folgende elektronische Nachrichten: Bei LW ein und von LW ausgehende E-Mails nebst deren Dateianlagen, automatisierte E-Mails nebst deren Dateianlagen aus Anmelde,- und Bestell,- Bewerbungs-, Kontakt-, Benachrichtigungs-, Newsletter-, und Reklamationsformularen, Content- und Datenübermittlungsanwendungen wie CMSweb, AZweb sowie sonstige automatisierte E-Mails wie z.B. „Kennwort vergessen“, „Seite weiter empfehlen“ u.ä. aus www.wittich.de und deren Subdomains an die jeweiligen Empfänger.
LW ist bemüht, die Kommunikation mit seinen Kunden und Geschäftspartnern via E-Mail so effektiv und sicher wie möglich zu gestalten. Aus diesem Grunde sind alle von LW verwendeten Systeme mit den zeitgemäßen Schutzmechanismen ausgestattet. Trotzdem kann es aus den verschiedensten Gründen zu Problemen kommen.
Im Sinne einer effektiven und möglichst sicheren Kommunikation via E-Mail bittet LW seine Kunden und Geschäftspartner aber folgendes zu beachten:
2. LW kann keine Gewähr für die Sicherheit der Kommunikation via E-Mail übernehmen. Nicht verschlüsselte E-Mail-Nachrichten können im Internet von verschiedenen Personen gelesen werden, ohne dass dies Versender und Empfänger bemerken. Die Vertraulichkeit von Informationen kann nur durch einen sicheren E-Mail-Verkehr oder mittels verschlüsselter Mails sichergestellt werden.
LW kann nicht die Identität des E-Mail-Absenders überprüfen. E-Mails werden grundsätzlich ohne eine Unterschrift versandt, so dass die Identität des Absenders vom Empfänger nicht ohne weiteres festgestellt bzw. bestätigt werden kann. Zudem ist auch ein Fälschen von Nachrichten oder Absenderdaten nicht ausgeschlossen. Dies kann aber etwa durch eine digitale Signatur erfolgen.
LW kann keine Gewähr für die richtige Übertragung des Inhalts von E-Mail-Nachrichten übernehmen. Der Empfänger einer E-Mail hat, wenn die Nachricht nicht mit einer Signatur versehen ist, keine Möglichkeit die Richtigkeit der Inhaltsübertragung zu überprüfen. Allein der Zugang einer Nachricht ist nicht gleichbedeutend damit, dass auch der versandte Inhalt vollständig und richtig übertragen worden ist. Durch verschiedenste Fehler und/ oder vorsätzliche Handlungen Dritter kann es zu Inhaltsänderungen an E-Mail-Nachrichten kommen.
LW kann keine Gewähr für den Zugang versandter E-Mails übernehmen. Ein E-Mail-Empfänger hat keinen Einfluss darauf, ob eine versandte Nachricht, die den Client des Versenders verlassen hat auch tatsächlich ankommt und tatsächlich zugestellt wird. Allein eine als fehlerfrei angezeigte Versendung bedeutet damit nicht, dass die E-Mail auch tatsächlich zugegangen ist. Dies gilt selbst dann, wenn das vom Absender verwendete Mail-Programm eine Zustellungsnachricht erhalten hat, da diese in machen Fällen nur den Zugang zum Mailserver bestätigt, nicht aber den tatsächlichen Zugang der Mail am Arbeitsplatz. Eine Nachricht kann aus verschiedensten Gründen nicht zugestellt werden. Häufige Gründe sind etwa zu große oder nicht akzeptierte Dateianhänge.
Zudem verwendet LW wegen unerwünschter E-Mail-Nachrichten (sog. SPAM) einen SPAM-Filter. LW ist bemüht diesen Filter so zu verwendet und zu pflegen, dass tatsächlich nur unerwünschte Nachrichten gelöscht werden. Die Erfahrung zeigt aber, dass eine Fehlerquote nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Es kann also passieren, dass eine ordnungsgemäß versandte E-Mail Nachricht durch den SPAM-Filter gelöscht wird und zwar ohne dass der Versender oder LW hiervon Kenntnis erlangt. Wegen der Notwendigkeit eigener Netzwerksicherheit verwendet LW Antivirensoftware, sowie Firewall Soft- und Hardware auf dem zeitgemäßen Stand der Technik. Sollten E-Mail-Nachrichten – aus welchen Gründen auch immer – mit Viren, Würmer, Trojanern oder sonstiger Schadsoftware versehen sein, werden sie im Zweifel durch diese Schutzmechanismen erkannt, gelöscht und/ oder nicht zugestellt.
3. Auf unserer Internetseite www.service.wittich.de finden Sie tagesaktuell die Richtlinien für die E-Mail-Kommunikation mit LW. Bitte beachten Sie diese Vorgaben, wenn Sie via E-Mail mit LW kommunizieren wollen.
VII. Besondere Bedingungen für den Online-Shop auf wittich.de/LWshop
Allgemeine Geschäftsbedingungen im Rahmen von Kaufverträgen, die zwischen
Verlag+Druck LINUS WITTICH KG
im Folgenden "Anbieter" genannt,
und dem (im jeweiligen Kaufvertrag bezeichneten) Kunden,
im Folgenden "Kunde" genannt,
im Online-Shop wittich.de/LWshop des Anbieters, nachstehend „Online-Shop“ bezeichnet, geschlossen werden.
Die WITTICH VERLAGE KG, hier Geschäftsbereich WITTICHonline Rheinstraße 41 in 56203 Höhr-Grenzhausen ist Dienstleister für den Anbieter.
§ 1 Vertragsschluss
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons "Kaufen" geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Wir können Ihre Bestellung durch Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von fünf Tagen annehmen. Die Annahme erfolgt durch das Unternehmen der Verlag+Druck Gruppe LINUS WITTICH, welches die Auslieferung und Fakturierung an den Kunden vornimmt, im eigenen Namen, für eigene Rechnung gemäß eigener, jedoch inhaltsgleicher AGB, wie die der WITTICH VERLAGE KG als Dienstleister des Online-Shops.
Vertragssprache ist deutsch.
§ 2 Bestellung / Lieferung
Die wesentlichen Merkmale der bestellten Ware ergeben sich aus den jeweiligen Produktbeschreibungen.
Bei Lieferungen innerhalb von Deutschland beträgt die Lieferzeit für Produkte 4-6 Werktage ab Bestelldatum. Sofern durch unerwartete Nachfrage oder Verzögerungen beim Vorlieferanten des Anbieters diese Lieferzeit nicht eingehalten werden kann, wird der Kunde informiert. Dem Kunden steht in diesem Fall das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Anbieters über den Paketzustelldienst. Bitte überprüfen Sie bei Anlieferung die Unversehrtheit und Vollständigkeit der Lieferung und lassen Sie sich evtl. vorhandene Beschädigungen der Ware bescheinigen. Wir bitten Sie, sich bei Reklamationen direkt mit uns oder per E-Mail unter service@wittich-hoehr.de in Verbindung zu setzen.
Rechnungen sind zahlbar 7 Tage nach Erhalt der Ware ohne Abzug von Skonto.
Anfallende Mahngebühren bei Zahlungsverzug betragen für die 2. Mahnung jeweils 3,00€, die 3. 6,00€ und die 4. 10,00€ zzgl. 7% Verzugszinsen. Wenn durch falsche Angaben bei der Bankverbindung oder fehlende Kontodeckung eine Rücklastschrift erfolgt, ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden die dadurch entstehenden Kosten in Höhe von 4,50 EURO in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis geringerer Kosten vorbehalten.
§ 3 Preise / Versandkosten
Die im Online-Shop des Anbieters ausgewiesenen Produktpreise verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Wir liefern versandkostenfrei innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Im Falle des Widerrufs (§ 5 AGB) haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 EURO nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
§ 4 Zahlung
Der Anbieter liefert ausschließlich per Lastschriftverfahren. Die Belastung Ihres Kontos erfolgt ca. 7 Tage nach Versand der Ware. Sofern LW die fällige Zahlung durch das SEPA Lastschriftverfahren vollzieht, stimmt der AG einer Verkürzung der Ankündigungsfrist unter 14 Tagen (Pre-Notification) zu.
§ 5 Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
WITTICH VERLAGE KG
Geschäftsbereich WITTICHonline
Rheinstraße 41
56203 Höhr-Grenzhausen
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangener Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum des Anbieters.
§ 7 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln.
§ 8 Haftung
Der Anbieter haftet bei von ihm oder seinem Erfüllungsgehilfen verschuldeter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Eine vertragswesentliche Pflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftragnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen haftet der Anbieter gleich aus welchen Rechtsgründen nur, soweit dem Anbieter oder seinem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Soweit der Anbieter für leichte Fahrlässigkeit einzustehen hat, wird die Haftung auf solche typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt, die für den Anbieter zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. Von vorstehenden Haftungsbegrenzungen, die für vertragliche und außervertragliche Ansprüche gelten, unberührt bleibt die Haftung wegen Verzugs, für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, der Produzentenhaftung, sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder soweit die Haftung sich bezieht auf Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch zugunsten der Vertreter, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen.
§ 9 Schlussbestimmungen
Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters. Der Anbieter hat das Recht, auch am Sitz des Kunden zu klagen. Wir speichern diesen Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auf unserer Homepage wittich.de aufrufen.
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